Vergabe von Planungsleistungen für Architekten „Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten Goreth-Hauses“ in Stetten am kalten Markt
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Key information
Overview
Die Gemeinde Stetten am kalten Markt (Stetten a.k.M.) beabsichtigt das denkmalgeschützte Goreth-Haus am Schlosshof 2 umfassend zu sanieren und für eine zukünftige öffentliche Nutzung nachhaltig zu ertüchtigen. Neben der denkmalgerechten Instandsetzung der historischen Bausubstanz sind hierzu bauliche Anpassungen im Gebäudeinneren vorgesehen. Das Goreth-Haus befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die statische und konstruktive Ertüchtigung des Dachstuhls sowie der Decken über dem Obergeschoss. Das Dachgeschoss soll saniert, jedoch nicht ausgebaut werden. Für die Sanierung des Dachgeschosses liegen bereits grundsätzliche Planungsansätze sowie eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 für die Kostengruppen 300 (Bauwerk, Baukonstruktionen) und 700 (Baunebenkosten) vor (s. Anlage 2). Der Umfang der erforderlichen gesamten Sanie-rungsmaßnahmen des Goreth-Hauses ist dagegen bislang nur überschlägig untersucht, die in einer ersten Kostenschätzungen in Anlage 3 vorliegt. Maßnahmen zur Gestaltung von Freianlagen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Planung.
Gemeinde Stetten am kalten Markt, Schlosshof 1, Stetten am kalten Markt, 72510, Sigmaringen, Germany
Das Verhandlungsgremium wird dem Gemeinderat unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung den Bieter mit dem zu erwartenden wirtschaftlichsten Ergebnis für die Beauftragung empfehlen. Die Gemeinde Stetten a.k.M. beabsichtigt grundsätzlich dem Bieter die wei-tere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 zu übertragen. Es ist eine stufenweise Beauftragung, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4, vorgesehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf weitere Leistungsphasen. Die Vertragsgestaltung erfolgt auf Grundlage der KVM-Musterverträge. Mit der Bearbeitung ist unverzüglich zu beginnen.
Aufgrund des Alters der Bausubstanz und der technischen Ausstattung ist jetzt eine umfassende Erneuerungsmaßnahme (Sanierung, Instandsetzung, Umbau) vorgesehen. Wesentliche Maßnahmen sind: 1. Dachstuhl: Statische Ertüchtigung, Beseitigung von Feuchteschäden. 2. Freilegung im Sockelbereich, Wandtrocknung sowie Maßnahmen zur Reduzierung von künftigen Feuchteschäden. 3. Austausch durch Feuchtigkeit beschädigter konstruktiver Bauteile im Bereich der Decke EG/ OG. 4. Erhalt und denkmalgerechte Aufarbeitung von vorhandenem Fachwerk, tragenden Wandscheiben, konstruktiven Bauteile sowie denkmalrelevanter Innenausstattung 5. Zargen und Türen sanieren 6. Einbau Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, RWA + Alarmierungseinrichtungen 7. Erneuerung Elektrische Anlage, Verteiler und Beleuchtung mit Umstellung auf LED 8. Optimierung der Barrierefreiheit – wesentliche Maßnahme Einbau eines Aufzuges 9. Neue Innentreppe 10. Einbau 2. baulicher Rettungsweg 11. Installation Photovoltaikanlage Gegebenenfalls ist zur Umsetzung der Ziele ein Genehmigungsverfahren mit Brandschutzkonzept zu erstellen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung für die Fachdisziplin, also Architekt, zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck die genannten Ingenieurleistungen gehören, die der Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen führen zum Ausschluss aller Beteiligten
Gemeinde Stetten am kalten Markt, Schlosshof 2, Stetten am kalten Markt, 72510, Sigmaringen, Germany