RV LowCode OutSystems
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Key information
Overview
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von LowCode OutSystems-Lizenzen, Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen.
Bezugsberechtigt sind neben der civillent GmbH die Träger der Komm.ONE AöR. Dies sind zum einen die Kommunen in Baden-Württemberg, die Mitglieder des Zweckverbands 4IT sind, sowie zum anderen das Land Baden-Württemberg und dessen nachgeordnete Behörden. Bezugsberechtigt sind auch die jeweils von den Mitgliedern des Zweckverbands 4IT kontrollierten Tochtergesellschaften (Anteilsmehrheit und Mehrheit im Aufsichts- oder Leitungsgremium) sowie die endica GmbH und deren jeweilige Anteilseigner. Der AG kann nicht dafür einstehen, dass alle Bezugsberechtigten ausschließlich aufgrund des vorliegenden Vertrages die vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen. Er wird jedoch bei den Bezugsberechtigten darauf hinwirken., Carl-Zeiss-Str. 15, Reutlingen, 72770, Reutlingen, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYM5R#
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von LowCode OutSystems-Lizenzen, Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen. Die Rahmenvereinbarung soll die Beschaffung sämtlicher OutSystems-Produkte und -Versionen über Lizenzmodelle ermöglichen und darüber hinaus Dienstleistungen zur Begleitung der Installation und Einrichtung der Plattform sowie zum Management, zur Entwicklung und Implementierung von Applikationen und Schnittstellen umfassen. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre (24 Monate). Der AG kann die Laufzeit zweimal um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängern; die Gesamtlaufzeit beträgt damit höchstens vier Jahre (48 Monate). Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung.
Bezugsberechtigt sind neben der civillent GmbH die Träger der Komm.ONE AöR. Dies sind zum einen die Kommunen in Baden-Württemberg, die Mitglieder des Zweckverbands 4IT sind, sowie zum anderen das Land Baden-Württemberg und dessen nachgeordnete Behörden. Bezugsberechtigt sind auch die jeweils von den Mitgliedern des Zweckverbands 4IT kontrollierten Tochtergesellschaften (Anteilsmehrheit und Mehrheit im Aufsichts- oder Leitungsgremium) sowie die endica GmbH und deren jeweilige Anteilseigner. Der AG kann nicht dafür einstehen, dass alle Bezugsberechtigten ausschließlich aufgrund des vorliegenden Vertrages die vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen. Er wird jedoch bei den Bezugsberechtigten darauf hinwirken., Carl-Zeiss-Str. 15, Reutlingen, 72770, Reutlingen, Germany