Verkehrstechnik und Verkehrsplanung U5M1000
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Key information
Overview
Für die Umsetzung des Verkehrskonzepts (Signalisierungsvorschläge/skizzenhafte Vorgabe von baulichen Anpassungen) während der Bauzeit der U-Bahnlinie U5 in den Abschnitten mit den Arbeitstiteln U5M1000 bis U5M6000 sowie U5 West sind Anpassungen an Lichtsignalanlagen (Umschaltungen) sowie bauliche Anpassungen (Provisorien) zur Ertüchtigung der Ausweichrouten und bauliche Anpassung von Bushaltestellen vorgesehen. Durch die Anpassungen sollen beispielsweise Knotenpunkte sowohl signaltechnisch als auch baulich optimiert und der Verkehrsfluss verbessert werden und Bushaltestellen auf die geänderten Bedarfe des Busbetriebes verändert werden (Neubau, Verlängerung). Dabei werden Planungsleistungen für die Abstimmung und Erstellung bauzeitlicher verkehrstechnischer Unterlagen für Festzeit- und verkehrsabhängige Steuerungen (Schaltunterlagen, LSA-Lagepläne) sowie Ausführungs- und Vergabeunterlagen und bauzeitliche Verkehrsführungen für die Umsetzung von Straßenbauprovisorien erforderlich. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen ist eine Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung vorgesehen.
Hamburg, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YE35AH1# Ergänzende detaillierte Verfahrensbedingungen enthält das Dokument Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform). Qualifizierungskriterien (1) Zwingende Verwendung der Qualifizierungsformulare (*) und Angabe für welche(n) Leistungsbereich(e) der Qualifizierungsantrag gilt Es werden ein Qualifizierungsformular [QF] und weitere Formulare zur Verfügung gestellt. Ein Zulassungsantrag [QA] ist zwingend unter Verwendung dieser Formulare zu erstellen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Nähere Vorgaben siehe Verfahrensbedingungen Qualifizierungssystem. Dieses Qualifizierungssystem ist in Leistungsbereiche aufgeteilt (vgl. § 48 Abs. 8 Satz 2 SektVO). Es handelt sich dabei um die folgenden zwei Leistungsbereiche: 1. Leistungsbereich: Festzeitsteuerung / verkehrsabhängige Steuerung 2. Leistungsbereich: Ausführungsunterlagen (einschließlich Bauüberwachung) Mit dem Qualifizierungsantrag ist eindeutig zu benennen, auf welchen / welche Leistungsbereich(e) sich der Antrag bezieht. Diese Erklärung ist nur durch den Antragsteller bzw. bei Antragstellergemeinschaften (AGM) vom Bevollmächtigten der AGM vorzunehmen. Hierfür ist der Vordruck gemäß Formular Anschreiben und verbindliche Erklärung Qualifizierungsantrag. A) Erforderlich: Angaben zur Funktion des Unternehmens im Rahmen des QA gemäß Teil A QF (*) B) Angaben zum Unternehmen, vgl. Teil B TNF (*) B.1) Erforderlich sind Angaben zum eigenen Unternehmen gemäß Teil B QF. B.2) Für die Eintragung in Berufs- oder Handelsregister gilt Ziffer 5.1.9, B.2) EU-Auftragsbekanntmachung. C) Es gelten Ausschlussgründe gemäß Ziffer 2.1.6 EU-Auftragsbekanntmachung [Abfrage in Teil C TNF] D) Verarbeitung personenbezogener Daten & Vertraulichkeit (*) [vgl. Teil D TNF] Vorzulegen ist D.1) Eigenerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Vordruck) D.2) Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen (Vordruck) E-F) Es gelten Eignungskriterien gemäß Ziffer 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung [Abfrage in Teil E bis F QF nebst Anlagen] G) Ergänzende Teilnahmekriterien für QA unter Einbindung mehrerer Unternehmen [vgl. Teil G QF] Für QA von Antragstellergemeinschaften und/oder unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern: Ergänzenden die Qualifizierungskriterien unter Ziffer 5.1.6 I) EU-Auftragsbekanntmachung. H) Erforderlich ist: Verbindliche Erklärung zur Einreichung gemäß Teil H QF (*) I) Verbindliche Erklärung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags Von einem Antragsteller oder im Falle des QAs einer Antragstellergemeinschaft von dem Bevollmächtigten der AGM ist die verbindliche Erklärung zur Einreichung eines QAs (Vordruck gemäß Formular Anschreiben und verbindliche Erklärung Qualifizierungsantrag) einzureichen. (*) betrifft jedes Unternehmen, das sich an einem QA beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher, Unterauftragnehmer).
Die Vergabestelle weist auf folgende Besonderheiten hin, die voraussichtlich allesamt bei der Auftragsausführung erforderlich werden: Die verkehrstechnischen Grunddaten und Beispielsignalzeitenpläne sind gem. "Leitfaden für die verkehrstechnische Bearbeitung von Lichtsignalanlagen in der Freien und Hansestadt Hamburg" des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässern (LSBG) mit Teilfortschreibungen aufzubereiten (Lageplan, Zwischenzeitenmatrix, Signalzeitenpläne usw.). Sie sind unter Einbeziehung des Verkehrsingenieur-Arbeitsplatzes "LISA+" (Software der Schlothauer und Wauer AG) von den Ingenieuren des Auftragnehmers (AN) selbst darzustellen. Für die Signalunterlagen gelten weiterhin als Grundlage die StVO, die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA), das "Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen" (HBS) sowie die "Technischen Spezifikationen für LSA in Hamburg" und der "Leitfaden für Lichtsignalanlagen" jeweils in der aktuellen Fassung. Der "Leitfaden für Lichtsignalanlagen" kann in digitaler Form beim LSBG angefordert werden. Es ist möglich, dass der Auftraggeber weitere Anforderungen bzgl. Signalisierungsvorgaben aufstellen wird. Die Lagepläne werden mit AutoCAD erstellt bzw. bearbeitet. Für die Verwendung von Farben, Layern usw. gilt der Hamburger Normierungskatalog, der vom AG zur Verfügung gestellt wird. Die signaltechnischen Lagepläne werden in Hamburg mit Hilfe des Programms LAYOUT (iSL GmbH Hamburg) erstellt, das Markierungen, Symbole usw. in AutoCAD bereitstellt. Die Anwendung wird empfohlen. Ansonsten können Dateien von Beispiel-Lageplänen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die Symbole kopiert werden können. In Bezug auf die Planungsleistung für die Erstellung von Ausführungsunterlagen und Vergabeunterlagen für die Umsetzung von Straßenbauprovisorien für einen End- oder Bauzustand ist das Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) anzuwenden. Die Aufgaben der Bauoberleitung orientieren sich im Umfang an der HOAI § 48, Lph. 8. Die Örtlichen Bauüberwachung orientiert sich an der HOAI Anlage 13.1, Lph 8, besondere Leistungen. Hierzu zählen u.a. die Koordination, Steuerung und Überwachung der Bauausführung zur Sicherstellung von Qualität, Kosten, Terminen und vertragsgerechter Umsetzung. Die Aufgaben der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung Teil der Leistungen des Leistungsbereichs 2. Die für die vorstehend beschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifizierungen werden im Rahmen dieses Qualifizierungssystems abgefragt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Auftragsbekanntmachung zu dem Qualifizierungssystem ist beabsichtigt, entsprechende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt auszuschreiben. Auf Grundlage des Qualifizierungssystems können sowohl auf reguläre Einzelaufträge, als auch auf Rahmenverträge vergeben werden. Sofern Ausschreibungen erfolgen, beginnen diese frühestens ab Oktober 2026. Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden (nur) die Unternehmen beteiligt, für die zu diesem Zeitpunkt eine positive Entscheidung über die Qualifizierung getroffen wurde (Aufnahme in die Liste qualifizierter Unternehmen).
Hamburg, Germany
I ) Ergänzende Qualifizierungskriterien für Qualifizierungsanträge unter Einbindung mehrerer Unternehmen Diese ergänzenden Qualifizierungskriterien gelten nur für Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften und/oder Qualifizierungsanträge unter Einbindung von Eignungsverleihern/Unterauftragnehmern. . G.1) QUALIFIZERUNGSANTRÄGE VON ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTEN - ANTRAGSTELLERGEMEINSCHAFTSERKLÄRUNG Im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben sind Qualifizierungsanträge von Antragstellergemeinschaften zulässig. Für den Fall der Eingehung einer Antragstellergemeinschaft (AGM) ist zwingend von jedem Mitglied der AGM eine AGM-Erklärung einzureichen. Die abgegebene Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben: - Kurzbezeichnung der AGM, - Bezeichnung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, - Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der AGM, - Benennung des bevollmächtigten Vertreters der AGM, - Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der AGM während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, - Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - Erklärung, dass alle Mitglieder der AGM im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist zwingend der VORDRUCK IN TEIL G, G.1 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden. . KRITERIEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG MITTELS EIGNUNGSLEIHE UND ZUM EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN Ein Antragsteller/eine Antragstellergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "E" beginnen) oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "F" beginnen) auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen diesem Unternehmen und dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als "Eignungsverleiher". Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Antragsteller/Mitgliedern einer Antragstellergemeinschaft/der Antragstellergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein jeweils konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Auch selbstständig tätige Freiberufler - die nicht Mitarbeiter des Antragstellers / des Mitglieds einer Antragstellergemeinschaft sind - und die z.B. als Fachkräfte benannt werden, sind Eignungsverleiher. . G.2) BENENNUNG VON EIGNUGNSVERLEIHERN / VERZEICHNIS Es ist anzugeben, ob sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt. Falls eine Eignungsleihe erfolgt, muss durch den Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft der Eignungsverleiher bereit mit dem Qualifizierungsantrag namentlich bezeichnet werden. Es ist zudem erforderlich, dass bezeichnet wird, in Bezug auf welches Eignungskriterium die Eignungsleihe erfolgt. Dies hat in einem Verzeichnis der Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher zu erfolgen. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFZIERUNGSFORMULARS zu verwenden. . G.3) BENENNUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMER UND BEZEICHNUNG DER VORGESEHENEN TÄTIGKEITEN / VERZEICHNIS Es ist anzugeben, ob ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt. Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist erforderlich: - Der Antragsteller / das bevollmächtigte Mitglied einer Antragstellergemeinschaft hat anzugeben, ob und für welche Tätigkeiten im Auftragsfall beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer einzusetzen. - Unterauftragnehmer sind - soweit bereits bekannt -einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Qualifizierungsformular zu benennen. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.2 / G.3 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden. . G.4) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG VON EIGNUNGSVERLEIHERN Für den Fall der Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller / der Antragstellergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren) tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird. Das gilt - sowohl für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der der Eignungsanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien die mit "E" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt, - als auch für den Fall, dass sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der Eignungsanforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9, Kriterien die mit "F" beginnen) auf den Eignungsverleiher stützt. Stützt sich ein Antragsteller oder eine Antragstellergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so wird eine gemeinsame Haftung des Antragstellers oder der Antragstellergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung - im Falle der Auftragserteilung (nach vorherigem Vergabeverfahren - entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, G.4 DES QUALIFIZIERUNGSFORMULARS zu verwenden. . II ) Regelungen zur Kontinuität des Zusammenschlusses von Unternehmen vom Qualifizierungsantrag (Antragstellergemeinschaften und/oder Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer) über Vergabeverfahren auf Grundlage des Qualifizierungssystems bis zur möglichen Auftragserteilung (1) Es ist unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und nachfolgenden Kriterien zulässig, dass an einem Qualifizierungsantrag mehrere Unternehmen / juristisch selbstständige Personen beteiligt sind. Dabei es unter vorstehenden Maßgaben sowohl eine Antragstellergemeinschaft als auch die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern. Die Einbindung von Eignungsverleihern / Unterauftragnehmern kann sowohl für (Einzel)Antragsteller als auch durch eine Antragstellergemeinschaft erfolgen. Vergleiche hierzu insgesamt schon unter I). (2) Erfolgt auf den eingereichten Antrag hin eine Qualifizierung, gilt die Qualifizierung AUSSCHLIEßLICH für die Konstellation der Unternehmen, die im Qualifizierungsantrag angegeben wurde. Das hat für Vergabeverfahren, die auf Grundlage dieses Qualifizierungssystem durchgeführt werden, folgende Konsequenzen: (a) Angebote von einer Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft identisch sind mit den Mitgliedern der Antragstellergemeinschaft, die qualifiziert ist. (b) Sind in einem Qualifizierungsantrag Eignungsverleiher angegeben worden, sind diese grundsätzlich zwingend im Rahmen der Angebotserstellung verbindlich zuzusagen. Ein Austausch durch andere Eignungsverleiher ist grundsätzlich ausgeschlossen. (c) Klarstellend: Angebote von Bietergemeinschaften sind in Vergabeverfahren auch dann nicht zulässig, wenn zwar jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für das Qualifizierungssystem qualifiziert hat, jedoch keine Qualifizierung für die Gemeinschaft / den Zusammenschluss der Unternehmen der Bietergemeinschaft existiert. . Ergänzend wird hierzu auch auf auch Ziffer 6.2 Verfahrensbedingungen QS Stufe 1 - Qualifizierung, abrufbar über den Link unter Ziffer 5.1.11 dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Unterlagen auf der DTVP-Vergabeplattform).