Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen
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Key information
Overview
Das Land Nordrhein-Westfalen (Land NRW) möchte die Arbeitsschutzverwaltung digitalisieren und vereinheitlichen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Land NRW einen Arbeitsschutz-Digitalisierungsvertrag ausgeschrieben. Danach muss der Auftragnehmer eine cloudbasierte Fachanwendung im Sinne einer Software-as-a-Service (SaaS) zur Digitalisierung der Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung NRW entwickeln, aufbauen und pflegen. Darüber hinaus bietet das Land NRW den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, auf die hier ausgeschriebenen Leistungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen ebenfalls zuzugreifen. Vorgesehen ist, dies durch die Überlassung der Vergabe- und Vertragsunterlagen umzusetzen.
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY6CD22H# Frühere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren: - Auftragsbekanntmachung vom 04.06.2025 (361104-2025) - Änderungsbekanntmachung vom 15.07.2025 (462260-2025) - klarstellende Änderungsbekanntmachung vom 04.02.2026 (80028-2026).