Beschaffung von 2 Elektro-Multifunktionsfahrzeugen mit Einzelkabine und Kastenaufbau

cn-standardContract or concession notice – standard regime00610388-2026(G(gkd-el)
Estimated value—
DeadlineExpired21 Sept 2026, 08:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
21 Sept 2026, 08:00
CPV codes
34144900 - Electric vehicles34100000 - Motor vehicles34134200 - Tipper trucks34144500 - Vehicles for refuse and sewage
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
—
Publication date
3 Sept 2026, 22:00

Overview

GELSENDIENSTE benötigt für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Stadtgebiet von Gelsenkirchen 2 Elektro-Multifunktionsfahrzeuge (Transporter mit Einzelkabine und kippbarem Kastenaufbau) der Fahrzeugklasse N2.

#Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DQG4# Die Zuschlagserteilung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung eine Baubesprechung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stattfindet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung, mindestens drei Terminvorschläge in Textform zu unterbreiten. Die Terminvorschläge sind an die GELSENDIENSTE, Technische Koordination zu richten. Kontaktdaten: [email protected] Findet innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung keine Baubesprechung statt, ist die aufschiebende Bedingung endgültig nicht eingetreten und somit die Zuschlagserteilung gem. § 158 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Erfolgt die Baubesprechung aus Gründen, die ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht innerhalb der genannten Frist, gilt die Bedingung gem. § 158 Abs. 1 BGB als eingetreten und die Zuschlagserteilung wird mit Ablauf der Frist wirksam. In diesem Fall wirken Auftraggeber und Auftragnehmer auf eine unverzügliche Durchführung der Baubesprechung hin. Die Durchführung der Baubesprechung ist in allen Fällen zwingende Voraussetzung für den Beginn der Produktion.

Contracting authorities1

(G

UNKNOWN DE125018225

deGelsenkirchen, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

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Participants0

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