LVL Externsteine
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Key information
Overview
Der Landesverband Lippe, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, beabsichtigt die Modernisierung des Infozentrums Externsteine und die digitale Inszenierung des umgebenden Areals in Horn-Bad Meinberg als ganzheitliche "Erlebniswelt Externsteine". Die Externsteine mit jährlich rund 600.000 Besuchern sollen zu einem zukunftsfähigen, interaktiven und barrierearmen Erlebnisort weiterentwickelt werden. Das bislang nicht barrierefreie und technisch veraltete Besucherzentrum bildet dabei den zentralen Start- und Erlebnispunkt.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WM7JL# Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme an der folgenden Phase des Verfahrens, dem Angebotswettbewerb, aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. 3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, auf Basis der Angaben zu den Referenzen und der Zahl der qualifizierten Berufsträger. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeladen, die nach den Angaben zu den Referenzen sowie zur Zahl der qualifizierten Berufsträger im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. 1. Zur Bewertung der Referenzen Die vorgelegten Referenzen werden durch den Auftraggeber qualitativ dahingehend bewertet, in welchem Umfang sie mit den Anforderungen des Projektes vergleichbar sind. Die Bewertung erfolgt anhand des bekannten Schulnotensystems. Dabei entspricht: - 5 Punkte = sehr gut - 4 Punkte = gut - 3 Punkte = befriedigend - 2 Punkte = ausreichend - 1 Punkt = mangelhaft - 0 Punkte = ungenügend. Die Punktzahl der Referenzbewertung wird mit dem Faktor 10 multipliziert. Die geforderten zwei Referenzen werden mit jeweils 50 Punkten maximal bewertet, insgesamt können 100 Punkte erreicht werden.