Rahmenvereinbarung Generalplanung
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarung über Leistungen der Generalplanung für Bauvorhaben zur Unterbringung Geflüchteter durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen: Zur Organisation der Kapazitäten im Landesunterbringungssystem für Geflüchtete des Landes Nordrhein-Westfalen werden kurzfristig neue Einrichtungen benötigt. Die Planungen umfassen die Errichtung neuer Unterbringungseinrichtungen in Containerbauweise an verschiedenen Standorten in allen Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens. Übergeordnete Zielsetzung ist die möglichst zügige und wirtschaftliche Umsetzung der neuen Unterkunftskapazitäten. Für die Planung der neuen Unterbringungseinrichtungen in Containerbauweise sollen Rahmenvereinbarungen über die erforderlichen Generalplanungsleistungen abgeschlossen werden.
Die jeweiligen Rahmenvereinbarungen zu den Losen "Nord" und "Süd" über Leistungen der Generalplanung für Bauvorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten werden federführend durch die Bezirksregierung Köln abgeschlossen. Die Einzelbeauftragung von Generalplanungsleistungen für die jeweiligen Standorte erfolgt durch die jeweiligen Bezirksregierungen. Die projektspezifischen Ansprechpartner, Verantwortlichen und die weiteren Projektteilnehmer ergeben sich aus dem Einzelabrufschreiben heraus, sodass der Erfüllungsort klar definiert ist. Die für den Erfüllungsort zuständigen Bezirksregierungen nehmen die Bauherrenaufgaben für die Einzelprojekte wahr und sind Hauptansprechpartner für den Generalplaner in den Einzelprojekten. Das Gebietslos Los Nord und Reserve für Los Süd umfasst Vorhaben in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster; das Gebietslos Süd und Reserve für Los Nord Vorhaben in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln. In jedem der beiden Lose ist für bestimmte Fälle eine Leistungserbringung in dem geografischen Gebiet des jeweils anderen Loses inkludiert., Zeughausstr. 2-8, Köln, 50667, Köln, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCDYD98AS7Y# Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Ziff. 2.1 - Einreichung der Teilnahmeanträge). Anschließend werden die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die AG beabsichtigt, Verhandlungen auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote durchzuführen. In der zweiten Phase - dem Verhandlungsverfahren - wird daher mit den Unternehmen, die ein ausschreibungskonformes Erstangebot eingereicht haben, verhandelt. Im Anschluss werden diese Bieter zur Abgabe endgültiger Angebote aufgefordert (vgl. Ziff. 3.11 - Ablauf des Verhandlungsverfahrens). Die AG behält sich vor, Änderungen im Zeitplan vorzunehmen und diese den Bewerbern bzw. Bietern rechtzeitig im laufenden Vergabeverfahren mitzuteilen. Bewerberauswahl: Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten, wertungsfähigen Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Der AG wählt gemäß Ziff. II.2.9 der EU-Bekanntmachung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens 5 und höchstens 6 geeignete Bewerber je Los aus, die im Verlauf des weiteren Verfahrens zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Sofern die Anzahl geeigneter Bewerber im Verfahren diese Mindestanzahl unterschreitet, behält sich die AG vor, das Verfahren auch mit weniger Bewerbern fortzuführen. Die Bewerberauswahl erfolgt nach nachstehendem Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend werden die Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen genügen, auf die Erfüllung der bekanntgemachten Eignungskriterien und Mindestanforderungen geprüft. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Für den Fall, dass es mehr als sechs geeignete Bewerber geben sollte, schließt sich als Stufe 3 eine differenzierende Wertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bewerber nach den in Ziff. 2.2. aufgezeigten Auswahlkriterien sowie der dazu gehörigen Punkteverteilung an. Sofern mehr Bewerber die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen, werden die Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl anhand der unter Ziffer 2.2 angegebenen Auswahlkriterien zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden. Bei weniger als 6 Bewerbern, welche die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen, werden alle Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert, welche die Eignungs- und Mindestanforderungen erfüllen. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. gegebenenfalls später der Angebote sowie die Verfahrensteilnahme erfolgt keine Kosten- oder Aufwandserstattung.
Im Rahmen dieses Projekts werden durch den Auftragnehmer Generalplanungsleistungen erbracht, einschließlich der übergeordneten Gesamtkoordination aller Planungs- und Fachbeteiligten sowie der notwendigen Sachverständigen- und Gutachterleistungen. Es ist zu erwarten, dass mehrere Einzelaufträge für verschiedene Standorte gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig zu bearbeiten sein werden. Die Leistungen sind für jedes Projekt standortspezifisch zu erbringen und jeweils an die örtlichen Gegebenheiten sowie Rahmenbedingungen anzupassen, sodass darauf aufbauend eine konsistente Planung erfolgen kann. Auf dieser Grundlage hat der Generalplaner die Genehmigungsfähigkeit des Bauwerkes herzustellen, die Baugenehmigung zu erwirken und vollständige, vergabereife Ausschreibungsunterlagen zur Beauftragung des Generalunternehmers für die Containererrichtung zu erstellen. Gleichsam hat er die AG dabei fachtechnisch zu unterstützen, die Generalunternehmer Container und den oder die Unternehmer für den Außenbereich über ein Ausschreibungsverfahren zu binden. In der Leistungsphase 5 übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsplanung des Generalunternehmers. Dabei prüft er die Planunterlagen auf Übereinstimmung mit den genehmigten und ausgeschriebenen Anforderungen. Während der Bauausführung obliegt ihm zudem das umsetzungsbegleitende Baucontrolling bis zur Inbetriebnahme des Objekts. Für den Außenbereich sind die Leistungen des Generalplaners in den Leistungsbeschreibungen Freianlagen und Ingenieurbauwerke beschrieben. Gegenstand der Beauftragung ist ausschließlich der Neubau von Unterbringungseinrichtungen in Containerbauweise mit marktgängigen Standardcontainern. Bestandsumbauten oder die Vermischung von Bestandsbebauung mit ergänzenden, neuen Containeranlagen sind nicht vorgesehen. Aufgrund der durch die Containerbauweise bedingten Standardisierung von Grundrissen und Fertigungsmethoden ergibt sich eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Planungsaufgaben. Für die Planung der Einrichtungen werden dem Generalplaner von den Bezirksregierungen jeweils in Abhängigkeit der vorgesehenen Größe und Kapazität der Einrichtungen angepasste Standardraumprogramme mit Flächenangaben und Zuordnung zu Funktionsbereichen zur Verfügung gestellt. Die Größe der Einrichtungen liegt in der Regel zwischen 200 und 700 Plätzen. Der Bedarf ist möglichst nutzungsgerecht und flächenoptimiert umzusetzen. Die Einrichtungen setzen sich insbesondere aus folgenden Funktionsbereichen zusammen: 1. Wachdienst, Pförtner 2. Sozialfunktion und Sporträume, 3. Verwaltung / Betreuung, 4. Unterkünfte / Wohnbereiche, 5. Küche und Speiseräume.
Die jeweiligen Rahmenvereinbarungen zu den Losen "Nord" und "Süd" über Leistungen der Generalplanung für Bauvorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten werden federführend durch die Bezirksregierung Köln abgeschlossen. Die Einzelbeauftragung von Generalplanungsleistungen für die jeweiligen Standorte erfolgt durch die jeweiligen Bezirksregierungen. Die projektspezifischen Ansprechpartner, Verantwortlichen und die weiteren Projektteilnehmer ergeben sich aus dem Einzelabrufschreiben heraus, sodass der Erfüllungsort klar definiert ist. Die für den Erfüllungsort zuständigen Bezirksregierungen nehmen die Bauherrenaufgaben für die Einzelprojekte wahr und sind Hauptansprechpartner für den Generalplaner in den Einzelprojekten. Das Gebietslos Los Nord und Reserve für Los Süd umfasst Vorhaben in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster; das Gebietslos Süd und Reserve für Los Nord Vorhaben in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln. In jedem der beiden Lose ist für bestimmte Fälle eine Leistungserbringung in dem geografischen Gebiet des jeweils anderen Loses inkludiert., Zeughausstr. 2-8, Köln, 50667, Köln, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance# Das Gebietslos Los Nord und Reserve für Los Süd umfasst Vorhaben in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster
Im Rahmen dieses Projekts werden durch den Auftragnehmer Generalplanungsleistungen erbracht, einschließlich der übergeordneten Gesamtkoordination aller Planungs- und Fachbeteiligten sowie der notwendigen Sachverständigen- und Gutachterleistungen. Es ist zu erwarten, dass mehrere Einzelaufträge für verschiedene Standorte gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig zu bearbeiten sein werden. Die Leistungen sind für jedes Projekt standortspezifisch zu erbringen und jeweils an die örtlichen Gegebenheiten sowie Rahmenbedingungen anzupassen, sodass darauf aufbauend eine konsistente Planung erfolgen kann. Auf dieser Grundlage hat der Generalplaner die Genehmigungsfähigkeit des Bauwerkes herzustellen, die Baugenehmigung zu erwirken und vollständige, vergabereife Ausschreibungsunterlagen zur Beauftragung des Generalunternehmers für die Containererrichtung zu erstellen. Gleichsam hat er die AG dabei fachtechnisch zu unterstützen, die Generalunternehmer Container und den oder die Unternehmer für den Außenbereich über ein Ausschreibungsverfahren zu binden. In der Leistungsphase 5 übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsplanung des Generalunternehmers. Dabei prüft er die Planunterlagen auf Übereinstimmung mit den genehmigten und ausgeschriebenen Anforderungen. Während der Bauausführung obliegt ihm zudem das umsetzungsbegleitende Baucontrolling bis zur Inbetriebnahme des Objekts. Für den Außenbereich sind die Leistungen des Generalplaners in den Leistungsbeschreibungen Freianlagen und Ingenieurbauwerke beschrieben. Gegenstand der Beauftragung ist ausschließlich der Neubau von Unterbringungseinrichtungen in Containerbauweise mit marktgängigen Standardcontainern. Bestandsumbauten oder die Vermischung von Bestandsbebauung mit ergänzenden, neuen Containeranlagen sind nicht vorgesehen. Aufgrund der durch die Containerbauweise bedingten Standardisierung von Grundrissen und Fertigungsmethoden ergibt sich eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Planungsaufgaben. Für die Planung der Einrichtungen werden dem Generalplaner von den Bezirksregierungen jeweils in Abhängigkeit der vorgesehenen Größe und Kapazität der Einrichtungen angepasste Standardraumprogramme mit Flächenangaben und Zuordnung zu Funktionsbereichen zur Verfügung gestellt. Die Größe der Einrichtungen liegt in der Regel zwischen 200 und 700 Plätzen. Der Bedarf ist möglichst nutzungsgerecht und flächenoptimiert umzusetzen. Die Einrichtungen setzen sich insbesondere aus folgenden Funktionsbereichen zusammen: 1. Wachdienst, Pförtner 2. Sozialfunktion und Sporträume, 3. Verwaltung / Betreuung, 4. Unterkünfte / Wohnbereiche, 5. Küche und Speiseräume.
Die jeweiligen Rahmenvereinbarungen zu den Losen "Nord" und "Süd" über Leistungen der Generalplanung für Bauvorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten werden federführend durch die Bezirksregierung Köln abgeschlossen. Die Einzelbeauftragung von Generalplanungsleistungen für die jeweiligen Standorte erfolgt durch die jeweiligen Bezirksregierungen. Die projektspezifischen Ansprechpartner, Verantwortlichen und die weiteren Projektteilnehmer ergeben sich aus dem Einzelabrufschreiben heraus, sodass der Erfüllungsort klar definiert ist. Die für den Erfüllungsort zuständigen Bezirksregierungen nehmen die Bauherrenaufgaben für die Einzelprojekte wahr und sind Hauptansprechpartner für den Generalplaner in den Einzelprojekten. Das Gebietslos Los Nord und Reserve für Los Süd umfasst Vorhaben in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster; das Gebietslos Süd und Reserve für Los Nord Vorhaben in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln. In jedem der beiden Lose ist für bestimmte Fälle eine Leistungserbringung in dem geografischen Gebiet des jeweils anderen Loses inkludiert., Zeughausstr. 2-8, Köln, 50667, Köln, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance# Das Gebietslos Los Süd und Reserve für Los Nord umfasst Vorhaben in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln.