Rahmenvereinbarung Red Hat Produkte
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Key information
Overview
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Softwareprodukten und produktnahen Dienstleistungen des Herstellers Red Hat für die niedersächsische Landesverwaltung. Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Produkten aus dem gesamten Portfolio des Herstellers Red Hat.
im Land Niedersachsen, anyw
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y1TH1A9RA# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Softwareprodukten und produktnahen Dienstleistungen des Herstellers Red Hat für die niedersächsische Landesverwaltung. Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Produkten aus dem gesamten Portfolio des Herstellers Red Hat.
im Land Niedersachsen, anyw
#Besonders auch geeignet für:selbst# Los 1: Über IT.Niedersachsen, als zentralem IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung, sind gemäß dieser Vereinbarung alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsens gemäß § 1 Abs. 2 der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBI. 2014, 244), inklusive der unter Abs. 3 S. 1 genannten, aber ausgenommen der Einrichtungen die gemäß den Bedingungen der Firma Red Hat unter Forschung und Lehre fallen, bezugsberechtigt. Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind - in der Oberstufe die Ministerien - denen einige zentrale Landesoberbehörden sowie dezentrale Fachbehörden auf Ortsebene direkt nachgeordnet sind Weitere oberste Landesbehörden sind der Rechnungshof, die Landtagsverwaltung und die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Der Zentrale IT-Betrieb Niedersächsische Justiz gilt ebenfalls als unmittelbare Landesverwaltung. Die mittelbare Landesverwaltung sowie Kommunen sind aus dieser Vereinbarung nicht abrufberechtigt. Los 2: Über IT.Niedersachsen, als zentralem IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung, sind gemäß dieser Vereinbarung alle Dienststellen und Einrichtungen der niedersächsischen Landesverwaltung bezugsberechtigt, die gemäß den Bedingungen der Firma Red Hat unter Forschung und Lehre fallen.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Softwareprodukten und produktnahen Dienstleistungen des Herstellers Red Hat für die niedersächsische Landesverwaltung. Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Produkten aus dem gesamten Portfolio des Herstellers Red Hat.
im Land Niedersachsen, anyw
#Besonders auch geeignet für:selbst# Los 1: Über IT.Niedersachsen, als zentralem IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung, sind gemäß dieser Vereinbarung alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsens gemäß § 1 Abs. 2 der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBI. 2014, 244), inklusive der unter Abs. 3 S. 1 genannten, aber ausgenommen der Einrichtungen die gemäß den Bedingungen der Firma Red Hat unter Forschung und Lehre fallen, bezugsberechtigt. Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind - in der Oberstufe die Ministerien - denen einige zentrale Landesoberbehörden sowie dezentrale Fachbehörden auf Ortsebene direkt nachgeordnet sind Weitere oberste Landesbehörden sind der Rechnungshof, die Landtagsverwaltung und die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Der Zentrale IT-Betrieb Niedersächsische Justiz gilt ebenfalls als unmittelbare Landesverwaltung. Die mittelbare Landesverwaltung sowie Kommunen sind aus dieser Vereinbarung nicht abrufberechtigt. Los 2: Über IT.Niedersachsen, als zentralem IT-Dienstleister für die niedersächsische Landesverwaltung, sind gemäß dieser Vereinbarung alle Dienststellen und Einrichtungen der niedersächsischen Landesverwaltung bezugsberechtigt, die gemäß den Bedingungen der Firma Red Hat unter Forschung und Lehre fallen.