newPark Datteln - Ökologische Planungsbegleitung von Artenschutz- und Naturschutzmaßnahmen im Rahmen von Freianlagenplanung
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Key information
Overview
Die newPark GmbH Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH plant und entwickelt das Industrieareal newPark auf Dattelner Stadtgebiet. newPark ist ein innovatives Flächenangebot für flächenintensive industrielle und gewerbliche Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Sie ist im Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als Gebiet für flächenintensive Großvorhaben festgelegt. Auf dem Dattelner Stadtgebiet wird zunächst der 1. Bauabschnitt des newPark realisiert. Für diesen Bauabschnitt ist der Bebauungsplan rechtkräftig. Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 100 für den newPark Datteln (Plangebiet 1. BA) liegt die Objektplanung Freianlagen bis Leistungsphase 3 mit integrierten Ausgleichs-, CEF- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen vor, außerhalb des Plangebietes liegen im unmittelbaren Umfeld (externe Flächen) weitere Planungs- und Maßnahmenflächen für Ausgleichs- und Ersatz-, CEF-, Artenschutz- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen. Für beide Flächen liegen die Maßnahmenblätter und -karten, basierend auf die Fachgutachten (u.a. Artenschutzgutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Schadensbegrenzungsmaßnahmen), vor. Diese sind in den Entwurf der vorliegenden Freianlagenplanung integriert worden. Aktuell erfolgt die Fortführung der Objektplanung Freianlagen für Teilflächen des 1. Bauabschnitts im Plangebiet und auf externe Flächen, die im direkten Umfeld des Plangebietes liegen. Die Freianlagenplanungen beinhaltet im Schwerpunkt die Planung (zunächst LP 4-6) zur Umsetzung CEF-Maßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen (Naturhaushalt), Schadensbegrenzungsmaßnahmen). Gegenstand dieses Verfahrens ist die fachlich ökologische Begleitung der Fachplanung der zuvor beschriebenen Objektplanung der Freianlagen für Teilbereiche den 1. Bauabschnitt, die im Wesentlichen den Artenschutz und den Naturhaushalt betreffen.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YM3DYD9X2URJ# Die Unterlagen sind ausschließlich digital bis zur genannten Frist einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Fragen werden ausschließlich über diese Vergabeplattform beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Fragen für alle Bewerber/Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen in keinem Falle per Mail oder über die Kommunikationsplattform des Vergabemarktplatzes zugesendet werden, da diese so nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.