Umbau und Erweiterung der Kreismusikschule Bautzen, 312-8 Konzertsaal - Akustikrollos + Bühnentrennwand
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Umbau und Erweiterung der Kreismusikschule Bautzen, 312-8 Konzertsaal - Akustikrollos + Bühnentrennwand
#Besonders geeignet für:selbst# Mit dem Angebot ist einzureichen:• Formblatt (FB) 213 – Angebotsschreiben• Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm• ggf. GAEB-Datei• FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung bzw. Präqualifikation• Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.d.Fassung Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576• FB 221 und/ oder 222 - Angaben zur Preisermittlung• FB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise. Folgende Erklärungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und sind dem Angebot im Bedarfsfall entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (FB 211 EU) beizufügen:• FB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen• FB 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft• FB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen• FB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen • Vertragsformular für Instandhaltung: Akustik- Rollbanner und Bühnentrennwand. Einreichung bei Bietergemeinschaft:• FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung bzw. Präqualifikation• Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.d.Fassung Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576Hinweis: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind diese Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft mit dem Angebot !! einzureichen. Einreichung bei Einsatz von Nachunternehmen:• FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung bzw. Präqualifikation• Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.d.Fassung Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576• Nachweise der Eigenerklärungen/ Präqualifikation auf gesondertes VerlangenHinweis: Bei einem Einsatz von Nachunternehmen ist das FB 124/ bzw. Präqualifikation sowie die Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) zusätzlich von jedem Nachunternehmen mit dem Angebot !! einzureichen.Die Eignung/ Präqualifikation des jeweiligen Nachunternehmens ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.Hinweis zum Formblatt (FB) 124:Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019 ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis (s.o.) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen; ZU BEACHTEN: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: I. Verpflichtende Eignungsnachweise (Der Nachweis der Eignung kann auch mittels Präqualifikationsnachweis (s.o.) geführt werden.): 1.1. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt; 1.2. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; 1.3. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation; 2.1. Angaben zu Registereintragungen; 2.2. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; 4.1. Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.; 4.2. Angabe zu Arbeitskräften + II. Ergänzende Eignungsnachweise: 1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens; 3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens; 4. Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben beabsichtige(n).Hinweis zur Einreichung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Abweichungen von architektonischen Vorgaben sind nicht zulässig! Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage eingereicht und als solche deutlich gekennzeichnet werden (vgl. §13 EU Abs. 3 Satz 2 VOB/A)Mindestanforderung für Nebenangebote sind:• mind. Gleichwertigkeit der konstruktiv - technische Eigenschaften• mind. Gleichwertigkeit der bauphysikalischen Eigenschaften• mind. Gleichwertigkeit der Brandschutzeigenschaften• mind. Gleichwertigkeit der Gebrauchseigenschaften. Vorlage von Prüfzeugnissen/ Nachweisen mit Angebotsabgabe.