Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim, Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung
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Key information
Overview
Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe plant die Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim, um den schulischen Bedarf gemäß dem Schulentwicklungsplan Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Die Schule besteht aus mehreren Gebäudeteilen aus den späten 1950er-Jahren. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.930 m², der umbaute Raum beträgt ca. 8.300 m³. Ziel der Maßnahme ist es, zusätzliche Räume für den Schulbetrieb zu schaffen und bestehende Gebäudebereiche funktional und technisch zu modernisieren. Zudem soll die barrierefreie Erschließung der wesentlichen Nutzungsbereiche gewährleistet werden. Mit Abschluss der Maßnahme soll ein funktional, technisch und energetisch zeitgemäßer Grundschulstandort entstehen, der die pädagogischen Anforderungen erfüllt, zusätzliche Raumkapazitäten bereitstellt und langfristig den Vorgaben des Schulentwicklungsplans entspricht. Eine Machbarkeitsstudie (Stand: 20.11.2025) liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Inhalte sind nicht verbindlich, sondern dienen als Orientierung für die weitere Planung. Die konkrete Ausarbeitung erfolgt im Rahmen der zu beauftragenden Planungsleistungen. Erweiterung - zusätzliche Räume für Verwaltung, Betreuung, Bibliothek und Differenzierung - pädagogische Ergänzungsflächen (insbesondere MINT-Bereich) - barrierefreie Erschließung der neuen und bestehenden Bereiche - Anbindung an den Klassentrakt und die Turnhalle Umbau und Sanierung der Bestandsgebäude - Sanierung und Neuordnung der WC-Anlagen - Anpassungen an Erschließung und Fluren (Übergänge Alt-Neu) - teilweise Erneuerung der technischen Anlagen, insbesondere im Hausanschlussraum (HLS, Elektro, IT) - mögliche Umnutzung einzelner Räume (ehem. Lehrmittelraum, Hausmeisterraum etc.) Gebäudehülle / Energie - Austausch eines Teils der Fensteranlagen in Klassenräumen und Fluren - energetische Maßnahmen gemäß GEG, u. a.: o punktuelle Verbesserungen an Gebäudehülle und Bauteilanschlüssen o energetische Optimierung in Verbindung mit der technischen Gebäudeausrüstung Außenanlagen - Anpassung der Außen- und Freianlagen im unmittelbaren Baufeld - barrierefreie Wegeführung und Anbindung an die Bestandsflächen Allgemein: Die Bauausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Sicherheit von Schülern und Lehrkräften - Lärm- und Staubschutz - abschnittsweise Bauabläufe - temporäre Wegeführungen - Abstimmung der Arbeiten mit der Schulleitung Für die Maßnahme wird eine Förderung im Rahmen der Schulbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz angestrebt. Energetische Einzelmaßnahmen, insbesondere der Fensteraustausch, können zusätzlich über Bundesprogramme (z. B. BAFA) gefördert werden. Die Fördervoraussetzungen werden im Zuge der weiteren Planung fortgeschrieben und mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Die anrechenbaren Kosten werden auf Grundlage der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Variante 3 in Höhe von 3.159.115 EUR netto angesetzt. Diese Kosten dienen ebenfalls ausschließlich als Orientierungswert für die Ausschreibung der Planungsleistungen. Die Variantenuntersuchung ist nicht bindend; die konkrete Planung wird in den weiteren Leistungsphasen gemeinsam mit den Planungsbeteiligten entwickelt und fortgeschrieben.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7M8M7# 1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung. 2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. 3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für das Zuschlagsschreiben. Dieses kann vom Auftraggeber direkt an die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse versandt werden. 5. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 6. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.