Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadt Ellwangen
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Key information
Overview
Die Stadt Ellwangen benötigt die Unterhaltsreinigung (UR), die Grundreinigung (GR), den Öffnungsdienst (ÖFF) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (GLR) für verschiedene Liegenschaften und unterteilt in 3 Lose: Los 1: UR, ÖFF, GR Los 2: UR, GR Los 3: GLR
Objektbesichtigung Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen. // Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Bieter erklärt: - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.