Arbeitsmedizin./betriebsärztl. Betreuung d. Bediensteten f. d. Geschäftsbereich d. Thür. Finanzministeriums
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Key information
Overview
Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Dazu zählen die Bediensteten von 11 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit insgesamt ca. 3.940 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.
Die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung hat grundsätzlich in den jeweiligen Dienststellen inklusive Außen- und Nebenstellen (Anlage 1 der Leistungbeschreibung) während der betriebsüblichen oder dienstplanmäßigen Arbeitszeit zu erfolgen. Leistungen u.a. Laborleistungen etc., welche nicht in den Dienststellen vorgenommen werden können, können in den jeweiligen Standorten des Auftragnehmers stattfinden. Bei Beteiligung der Bediensteten hat die Leistung unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen an mindestens drei Standorten innerhalb des Freistaates Thüringen durchgeführt werden können. Der Bieter muss über einen Standort in Erfurt verfügen, die weiteren Standorte müssen so verteilt sein, dass den Beschäftigten der Dienststellen des Auftraggebers eine dienststellennahe Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht wird. Insofern ist zumindest ein weiterer Standort in der Region Ostthüringen sowie ein Standort in der Region Südthüringen oder Nordthüringen vorzuhalten.Die Standorte können eigene Niederlassungen, Zweigstellen oder vertraglich gesicherte Kooperationsstandorte sein. Die Standorte sind unter Angabe der jeweiligen Anschrift mit dem Angebot zu benennen., Erfurt, 99099, DEG01, Germany
Das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistung zur arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Betreuung der Bediensteten für den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. Dazu zählen die Bediensteten von 11 Thüringer Finanzämtern (FÄ), dem Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), der Thüringer Verwaltungsfachhochschule FB Steuern/Landesfinanzschule (Thür. VFHS FB Steuern) sowie dem Thüringer Finanzministerium (TFM) mit insgesamt ca. 3.940 Bediensteten (siehe Anlage 1). Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgerufen.
Die arbeitsmedizinische/ betriebsärztliche Betreuung hat grundsätzlich in den jeweiligen Dienststellen inklusive Außen- und Nebenstellen (Anlage 1 der Leistungbeschreibung) während der betriebsüblichen oder dienstplanmäßigen Arbeitszeit zu erfolgen. Leistungen u.a. Laborleistungen etc., welche nicht in den Dienststellen vorgenommen werden können, können in den jeweiligen Standorten des Auftragnehmers stattfinden. Bei Beteiligung der Bediensteten hat die Leistung unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen an mindestens drei Standorten innerhalb des Freistaates Thüringen durchgeführt werden können. Der Bieter muss über einen Standort in Erfurt verfügen, die weiteren Standorte müssen so verteilt sein, dass den Beschäftigten der Dienststellen des Auftraggebers eine dienststellennahe Inanspruchnahme der Leistungen ermöglicht wird. Insofern ist zumindest ein weiterer Standort in der Region Ostthüringen sowie ein Standort in der Region Südthüringen oder Nordthüringen vorzuhalten.Die Standorte können eigene Niederlassungen, Zweigstellen oder vertraglich gesicherte Kooperationsstandorte sein. Die Standorte sind unter Angabe der jeweiligen Anschrift mit dem Angebot zu benennen., Erfurt, 99099, DEG01, Germany
I. Zusätzliche Informationen zur Rahmenvereinbarung Für die aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen wird ein Höchstwert (Obergrenze) von 400.000,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer) vereinbart. II. Zusätzliche Informationen zur Angebotseinreichung a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen. b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de). c) Einsatz von Nachunternehmern (NU): Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und welche NU dafür vorgesehen sind. Es ist das Formblatt „Einsatz Dritter /Nachunternehmer “ zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dassder NU im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht („Formblatt Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Des Weiteren ist von jedem dieser Nachunternehmer das Formblatt „Eigenerklärung des Nachunternehmers zum Thüringer Vergabegesetz“ vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die - entweder 15% oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto) zu erbringenden Leistungen erbringen werden und /oder - durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten. d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel /Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt „Verpflichtungserklärung“). Weiterhin ist das ausgefüllte und unterschriebene „Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich vertraulicher Informationen“