Gruppenversicherungsvertrag über eine betriebliche Krankenversicherung für alle Mitarbeitenden
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Key information
Overview
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH sowie sämtliche Tochterunternehmen beabsichtigt, zur Förderung der Gesundheit der Belegschaft und zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität einen Gruppenversicherungsvertrag über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) einzurichten.
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDGDUJX# 1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular wird ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation und für die Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Registrierung erforderlich. 2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den geforderten Angaben auch einen Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag ist mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung über den Vergabemarktplatz Rheinland innerhalb der dort genannten Frist hochzuladen. Postalisch abgegebene Teilnahmeanträge werden nicht akzeptiert. 3. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich. 4. Das gesamte Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt. 5. Die geforderten Eignungsnachweise können (teilweise) auch über die Angabe einer PQ-Nummer des PQ-Vereins nachgewiesen werden. 6. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bewerber/Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen Angebotskalkulation erhält. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.