Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Straßenverkehrszeichen und Zubehör
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Straßenverkehrszeichen und Zubehör für Hessen Mobil
Mit dem Angebot sind folgende produktbezogene Unterlagen einzureichen: - Komplett ausgefüllte Anlage LV Produktübersicht - Reklamationsprozess in Diagrammform auf DIN A4 aus dem mindestens folgenden Inhalte hervorgehen: - Ansprechpartner für Reklamationen - Regelung der Eskalationsebene (Key-Account) - Prüfzertifikate für die Verkehrszeichen Der Bieter hat ein Nachhaltigkeitskonzept einzureichen. Da das Bundesland Hessen sehr viel Wert auf eine "nachhaltige und faire Beschaffung" legt, hat jeder Bieter das Nachhaltigkeitskonzept einzureichen. Zur Nachhaltigkeit gehören soziale, ökologische, ökonomische und innovative Anforderungen. Es muss unabhängig vom globalen Standort sichergestellt werden, dass die Produktionsprozesse ressourcenschonend, sozial gerecht und für die Gesundheit unschädlich statt-finden. Verpackungen sollen grundsätzlich vermieden werden oder (sofern zwingend erforderlich) ökologisch unbedenklich und biologisch abbaubar sein. Der Bieter hat das Nachhaltigkeitskonzept ausschließlich in der Anlage "Vorlage Nachhaltigkeitskonzept" auszufüllen. Das Konzept soll sich sowohl auf die Produktionsbetriebe wie auch auf das eigene Unternehmen beziehen. Imagebroschüren oder Konzepte in anderer Art werden weder gewertet noch berücksichtigt. Vertragsstrafe nach § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Der Auftragnehmer hat für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen als Vertragsstrafe nach § 20 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zu leisten: 5% der Nettoauftragssumme für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ergebenden Verpflichtung; bei mehreren Verstößen wird die Vertragsstrafe auf 10 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag begrenzt.