Gaslieferung für kommunale Objekte der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Gaslieferung für kommunale Objekte der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr.
Die Lieferung des Gases erfolgt an die in "Anlage 1 Abnahmestellen-Verbrauch 2025" aufgeführten Verbrauchsstellen (siehe Vergabeunterlagen)., Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, Schwedt/Oder, 16303, Uckermark, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8HZTG# Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 50.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Lieferung des Gases erfolgt an die in "Anlage 1 Abnahmestellen-Verbrauch 2025" aufgeführten Verbrauchsstellen (siehe Vergabeunterlagen)., Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, Schwedt/Oder, 16303, Uckermark, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2003, das Brandenburgische Vergabegesetz in seiner zurzeit gültigen Fassung, und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Mit Zuschlagserteilung werden diese Vertragsbedingungen wirksam. Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsverkehr verwendet und auf sie formularmäßig oder ausdrücklich hinweist. Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.