VMware-Lizenzierung
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Key information
Overview
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von VMware-Lizenzen / -Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen und sog. "Professional Services" des Herstellers Broadcom für eine Dauer von 60 Monaten auf Grundlage einer hierfür bereits beim Hersteller Broadcom hinterlegten Quote für "University Hospital Platform".
Die Festlegungen zum Liefer- und Erfüllungsort sind Pkt. 6 "Lieferanschrift" EVB-IT Überlassungsvertrag_VGS # 22/2026 zu entnehmen., Dresden, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWMU2Y# 1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. // 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. // 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.3 und 2.4 der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. // 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. // 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. // 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 03.11.2026.
Der Auftraggeber setzt zur Virtualisierung die Software VMware ein. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von VMware-Lizenzen / -Subscriptions einschließlich Pflegeleistungen und sog. "Professional Services" des Herstellers Broadcom für eine Dauer von 60 Monaten auf Grundlage einer hierfür bereits beim Hersteller Broadcom hinterlegten Quote für "University Hospital Platform". Folgende Tochterunternehmen des Auftraggebers müssen im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein: - Carus Consilium Sachsen GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden - Carl Gustav Carus Management GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden - Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden - Universitätsklinikum Dresden Service gemeinnützige GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, - MRT-Kooperations-GmbH, Fetscherstraße 76, 01307 Dresden - Nuklearmedizin und bildgebende Diagnostik am Universitätsklinikum Dresden GmbH, Fetscherstr. 74, 01307 Dresden. Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit weitere Tochterunternehmen des Auftraggebers, an denen der Auftraggeber mehr als 50 % der Anteile hält, gegründet werden, müssen diese ebenso im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein. Außerdem muss auch die Technische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 01062 Dresden, ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden im Hinblick auf die zu beschaffenden VMware-Lizenzen / -Subscriptions nutzungsberechtigt sein. Der Auftraggeber handelt in Auftragsverwaltung für die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung ist der Auftraggeber zuständig. Die Anforderungen an die Software sowie die weiteren zu erbringenden Leistungen sind im Einzelnen in dem EVB-IT Überlassungsvertrag_VGS # 22/2026 einschließlich dessen Anlagen aufgeführt.
Die Festlegungen zum Liefer- und Erfüllungsort sind Pkt. 6 "Lieferanschrift" EVB-IT Überlassungsvertrag_VGS # 22/2026 zu entnehmen., Dresden, Germany