Gleisbau-, Straßenbau- und Haltestellenbauarbeiten von Straßenbahnbauvorhaben

QUAL-SYS-SECNotice on the existence of a qualification system – sectoral directiveinf1-0448-2026BMBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
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Key information

Identifier
Contract type
—
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CPV codes
45234116 - Track construction works
Status
UNKN
Notice type
QUAL-SYS-SECNotice on the existence of a qualification system – sectoral directive
Estimated value
—
Publication date
19 Aug 2026, 07:39

Overview

Qualifizierungssystem Gleisbau-, Straßenbau- und Haltestellenbauarbeiten von Straßenbahnbauvorhaben für das gesamte Straßenbahnbestandsnetz der BVG

Das gesamte Straßenbahnbestandsnetz der BVG, Berlin, 10179, Berlin, Germany

1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 2. Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Qualifizierungsunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter dem vorliegenden Verfahren zu registrieren, damit sie über Änderungen des Qaulifizierungsverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 3. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/ Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber- /Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 4. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum Qualifizierungsverfahren sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 5. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 6. Sofern eine Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit der Bewerbung eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 7. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur eine Bewerbung einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Qualifizierungsverfahren teilnehmen. 8. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 9. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/ Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 10. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Aufnahme in das Qualifizierungssystem und die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 11. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 12. Wenn sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für die Eignung auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens stützen möchte (eines Nachunternehmers, eines Dritten oder eines verbundenen Konzernunternehmens (sogenannte Eignungsleihe)), dann müssen für dieses eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: 'Verpflichtungserklärung Eignungsleihe' - insoweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Hierin muss das eignungsleihgebende Unternehmen auch erklären, dass es dem Bewerber im Auftragsfalle die entsprechenden Kapazitäten und ggf. die betreffenden Fähigkeiten höchstpersönlich tatsächlich zur Verfügung stellt. 13. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. 14. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegendeNachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 15. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 16. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). Die nachstehend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind vollständig auszufüllen und ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bieter-cockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Dabei müssen Sie angeben, ob Sie sich für Los 1 oder Los 2 oder für beide Lose bewerben. Für die Lose können Sie verschiedene Refe-renzen einreichen. Wenn Sie sich (auch) auf Los 2 bewerben, muss die eingereichte Referenz den unten zu Los 2 vorgegebenen Anforderungen genügen. Die Einreichung der Erklärungen/Nachweise in Schriftform, per EMail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzu-lässig. • Eigenerklärung zur Eignung • Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer Nachunternehmer/s • Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU • Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer Bietergemeinschaft • Formblatt Frauenförderung Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die benannten Unterlagen sind bis auf den Eigenerklärung zur Eignung bei Veränderungen zu aktuali-sieren, also neu einzureichen. Der Eigenerklärung zur Eignung behält seine Gültigkeit für die gesamte Dauer des Qualifizierungssystems. Das Qualifikationssystem wird für die Leistung Gleisbau-, Straßembau- und Haltestellenbau ausgeschrieben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei der einzelnen Auftragsvergabe nur Teilumfänge der genannten Leistungsphasen angefragt und vergeben werden. Eine verbindliche Festlegung, welche Leistungen im Einzelnen konkret vergeben werden, erfolgt erst in dem jeweiligen Leistungsverzeichnis, auf die die Bieter anbieten. Es ist beabsichtigt, mit den qualifizierten Unternehmen projektbezogene Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dabei werden alle Bieter aus dem Präqualifizierten Pool zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Aus diesen einzelnen Verhandlungsverfahren werden Allgemeine Vertragsbedingungen zu Projekten resultieren. Die Laufzeit des Qualifizierungssystems ist auf 60 Monate begrenzt. Die Vergabestelle kann die Anforderungen an die Qualifikation der Unternehmen bei Bedarf aktualisieren, verändern und/oder erweitern. Alle Änderungen oder Aktualisierungen zum Qualifizierungssystem werden den beteiligten Unternehmen direkt zugesendet. Ergeben sich während der Laufzeit des Qualifizierungssystems bei einem bereits qualifizierten Unternehmen Aktualisierungen und/oder Änderungen an den eingereichten Angaben/ Nachweisen/Erklärungen, so hat er diese unverzüglich nach Bekanntwerden selbständig bei der Vergabestelle einzureichen. Die Vergabestelle wird den aktualisierten Antrag binnen einer Frist von ca. 6 Wochen (gerechnet ab Eingang des Antrags bei der Vergabestelle) prüfen und ihm das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Für den Fall, dass ein qualifiziertes Unternehmen seine Teilnahme am Qualifizierungssystem beenden möchte, hat es dies der Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform mitzuteilen. Die Beendigung tritt mit Eingang der Mitteilung bei der Vergabestelle ein.

Los 1 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens netto 250.000,00 EUR Los 2 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens netto 1.000.000,00 EUR Im Straßenbahnnetz der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist eine permanente Erneuerung und Ausbesserung vorhandener Gleisanlagen erforderlich. Hinzu kommen geplante Neubaumaßnahmen. Die Gleise der Berliner Straßenbahn befinden sich vorrangig im innerstädtischen Raum mit enger Randbebauung. Es gibt Strecken mit eigenem Gleiskörper und Strecken, welche zur gemeinschaftlichen Nutzung mit dem gummibereiften Fahrzeugverkehr vorgesehen sind. Im Streckennetz der BVG sind folgende Oberbauformen vorhanden: - Bituminös untergossenes Rillenschienenrahmengleis auf Asphalttragschicht mit Asphaltdeckenschluss - Gleistragplatten mit Rillen- und Vignolschienen - Großverbundplatten und "Budapester Bauweise" (nur Restbestände) - Querschwellengleise in Schotter mit Rillen- und Vignolschienen - ATD-Gleise (Asphalttragschicht mit Direktauflagerung der Schwellen) mit Rillen- und Vignolschienen - Gleise mit Rillen- und Vignolschienen auf Betonlängsbalken - Flüsterschienen "System Ortec" (als untergossenes Rahmengleis auf Betontragschicht oder auf einbetonierten Zweiblockschwellen) - NBS-Gleise (Neues Berliner Straßenbahngleissystem) mit Rillen- und Vignolschienen und diversen Ausprägungen (kontinuierliche Lagerung, diskrete Lagerung, verschiedene Schienenbefestigungssysteme...) Im Neubau und bei der Gleiserneuerung werden vorrangig folgende Oberbauformen verwendet: - Bituminös untergossenes Rillenschienenrahmengleis auf Asphalttragschicht mit Asphaltdeckenschluss - Gleistragplatten mit Rillen- und Vignolschienen - Querschwellengleise in Schotter mit Rillen- und Vignolschienen - NBS-Gleise mit Rillen- und Vignolschienen und ausschließlich diskreter Schienenlagerung Die Gleise gründen auf Recyclingtragschichten, Tragschichten aus hydraulisch gebundenem Material oder auf Kies-Sand-Tragschichten. Das benötigte Gleisbaumaterial (Schienen, Schwellen, Kammerelemente, Befestigungssysteme, Gleistragplatten) wird von der BVG beigestellt. Alle neuen Gleise müssen nach DIN/EN 50122-2 elektrisch isoliert aufgebaut sein. Den Nachweis über den isolierten Aufbau hat der AN zu erbringen. Der Deckenschluss der alten und neuen Gleise besteht aus Asphalt, Pflaster, Schotter, Begrünung oder Beton. Neben den Gleisbauarbeiten sind Arbeiten aus den Gewerken Straßenbau, Garten- und Landschaftsbau, Kabeltiefbau, Entwässerung und Verkehrssicherung zu erbringen. Straßenbauarbeiten sind vor allen im angrenzenden Straßenbereichen sowie in Überfahrten und Überwegen erforderlich. Dazu kommen Arbeiten zur Herstellung von Deckenschluss in Gehwegen und Haltestellen. Die Haltestellen werden auf der freien Strecke nach BVG-Standard mit Bahnsteigabdeckplatten auf Winkelborden hergestellt. In straßenbündigen Bereichen werden Haltestellenkaps mit BCB-Borden gebaut. Kabeltiefbauarbeiten bestehen aus der Verlegung von Schutzrohren DN63 und DN110 für Weichensteuerungen, die Versorgung von Haltestellenmobiliar und für elektrotechnische Gleisanschlüsse. Im Gleisbereich sind in regelmäßigen Abständen Gleisentwässerungskästen (Entwässerungsrinnen und Punktentwässerungskästen) an die Schienen zu montieren und diese Anlagen der Entwässerung mit entsprechenden Entwässerungsleitungen an neu einzubauende oder vorhandene Schlammfangschächte anzuschließen. In Bereichen mit ungünstigen Bodenverhältnissen werden die Gleisanlagen mit einer Planumsdrainage und zugehörigen Drainageschächten versehen. Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus finden im Gleis- und Gleisrandbereich statt und beinhalten alle Leistungen zur Gleisbegrünung (Rasenansaat, Verlegung von Fertigrasen) und den Einbau und die Pflege von Bäumen. Erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erfolgen in der Regel durch den AN Gleisbau. Der AG übergibt dem AN vor Beginn der Baumaßnahme ein bereits ausgearbeitetes und vorabgestimmtes Verkehrskonzept. Dieses ist vom AN zu einem Verkehrszeichenplan weiterzubearbeiten und bei der Verkehrsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Bei allen Baumaßnahmen besteht ein großer Abstimmungsbedarf mit den Bezirksämtern, Anliegern, Gewerbetreibenden und anderen Leitungsverwaltungen. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten bei innerstädtischen Baumaßnahmen (Zufahrten, Anliegerverkehr, Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs in Kreuzungsbereichen...) ist generell von einer Kleinteiligkeit bei der Ausführung der Leistungen auszugehen. Um die bauzeitlichen Einschränkungen für die Fahrgäste, Anwohner und Gewerbetreibende möglichst gering zu halten, sind die Bauleistungen durchgehend und mit hoher Intensität zu erbringen. Die vom AG vorgegebenen Bauzeiten sind zwingend einzuhalten. Eine Überschreitung der Bauzeit wird nicht toleriert. Gegebenenfalls ist zweischichtig und auch an Wochenenden zu arbeiten.

Das gesamte Straßenbahnbestandsnetz der BVG, Berlin, 10179, Berlin, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Qualifizierungsantrag und später im Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.

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