ST 26031 Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial
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Key information
Overview
Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger des Rettungsdienstes im Rhein-Kreis Neuss (§ 6 Abs. 1 RettG NRW) . Wie die großen kreisangehörigen Städte Neuss und Dormagen ist der Rhein-Kreis Neuss darüber hinaus Träger von Rettungswachen (§ 6 Abs. 2 RettG) in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch und der Gemeinde Rommerskirchen. Betreiber (§ 13 Abs. 1 RettG) dieser insgesamt zehn Wachen sind die anerkannten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt nun, die Beschaffung des medizinischen Verbrauchsmaterials für alle Wachen zu vereinheitlichen. Dazu wird hiermit ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, aus der die Wachen entsprechend ihrem Bedarf Artikel online abrufen können. Die folgenden zwei Hauptkriterien, die in dieser Ausschreibung detailliert beschrieben werden, muss der Bieter erfüllen: • Online-Shop für einen geschlossenen Nutzerkreis (jede Wache) mit einem definierten Warenkorb und statistischen Auswertefunktionen für den Auftraggeber (AG) • Günstigster Durchschnittspreis für die im Warenkorb enthaltenen Artikel. Der AG strebt damit mehrere Synergieeffekte an, die der Bieter mit seiner angebotenen Leistung unterstützen sollte: • Günstigere Konditionen durch Nachfragebündelung aller Wachen • Festlegung auf einen in qualitativer wie in fachlicher Hinsicht einheitlichen Bestand an medizinischem Verbrauchsmaterial • Transparenz des Verbrauchs im Sinne eines wirkungsvollen Qualitätsmanagements • Bereitstellung einer validen Grundlage für die Kalkulation von Einsatzkosten RettG NRW: Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 GV. NW. S. 458, umbenannt in § 30 durch Gesetz vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 305), in Kraft getreten am 1. April 2015
Rettungswache Grevenbroich Mitte, St.-Florian-Straße 14, Grevenbroich, 41515, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Grevenbroich NEF/KTW, Parkstraße 5, Grevenbroich, 41515, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Grevenbroich Neurath, Frankenstraße 157, Grevenbroich, 41517, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Jüchen, Neusser Straße 103 a, Jüchen, 41363, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Korschenbroich, An der Sandkuhle 5, Korschenbroich, 41352, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße 10, Meerbusch, 40670, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Meerbusch-Lank, Hauptstraße 74-76, Meerbusch, 40668, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Meerbusch-Büderich, Am Meerkamp 30, Meerbusch, 40667, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Rommerskirchen, Landstraße 63, Rommerskirchen, 41569, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Nord, Kaarster Straße 42, Neuss, 41462, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Süd, Veilchenstraße 8, Neuss, 41466, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer unzulässig soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Rhein-Kreis Neuss ist Träger des Rettungsdienstes im Rhein-Kreis Neuss (§ 6 Abs. 1 RettG NRW) . Wie die großen kreisangehörigen Städte Neuss und Dormagen ist der Rhein-Kreis Neuss darüber hinaus Träger von Rettungswachen (§ 6 Abs. 2 RettG) in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Korschenbroich, Meerbusch und der Gemeinde Rommerskirchen. Betreiber (§ 13 Abs. 1 RettG) dieser insgesamt zehn Wachen sind die anerkannten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt nun, die Beschaffung des medizinischen Verbrauchsmaterials für alle Wachen zu vereinheitlichen. Dazu wird hiermit ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, aus der die Wachen entsprechend ihrem Bedarf Artikel online abrufen können. Die folgenden zwei Hauptkriterien, die in dieser Ausschreibung detailliert beschrieben werden, muss der Bieter erfüllen: • Online-Shop für einen geschlossenen Nutzerkreis (jede Wache) mit einem definierten Warenkorb und statistischen Auswertefunktionen für den Auftraggeber (AG) • Günstigster Durchschnittspreis für die im Warenkorb enthaltenen Artikel. Der AG strebt damit mehrere Synergieeffekte an, die der Bieter mit seiner angebotenen Leistung unterstützen sollte: • Günstigere Konditionen durch Nachfragebündelung aller Wachen • Festlegung auf einen in qualitativer wie in fachlicher Hinsicht einheitlichen Bestand an medizinischem Verbrauchsmaterial • Transparenz des Verbrauchs im Sinne eines wirkungsvollen Qualitätsmanagements • Bereitstellung einer validen Grundlage für die Kalkulation von Einsatzkosten RettG NRW: Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 GV. NW. S. 458, umbenannt in § 30 durch Gesetz vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 305), in Kraft getreten am 1. April 2015
Rettungswache Grevenbroich Mitte, St.-Florian-Straße 14, Grevenbroich, 41515, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Grevenbroich NEF/KTW, Parkstraße 5, Grevenbroich, 41515, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Grevenbroich Neurath, Frankenstraße 157, Grevenbroich, 41517, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Jüchen, Neusser Straße 103 a, Jüchen, 41363, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Korschenbroich, An der Sandkuhle 5, Korschenbroich, 41352, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße 10, Meerbusch, 40670, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Meerbusch-Lank, Hauptstraße 74-76, Meerbusch, 40668, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Meerbusch-Büderich, Am Meerkamp 30, Meerbusch, 40667, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Rommerskirchen, Landstraße 63, Rommerskirchen, 41569, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Nord, Kaarster Straße 42, Neuss, 41462, Rhein-Kreis Neuss, Germany
Rettungswache Süd, Veilchenstraße 8, Neuss, 41466, Rhein-Kreis Neuss, Germany
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