Waldkraiburg - Fernwärmeleitung geothermale Wärmelieferung von Waldkraiburg nach Aschau am Inn
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Key information
Overview
Für eine effiziente Versorgung der Nachbargemeinde Aschau am Inn bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wärmeversorgung des eigenen Stadtgebiets sind Anpassungen und Erweiterungen im Wärmenetz der Stadt Waldkraiburg erforderlich. Neben innerstädtischen Netzerweiterungen ist insbesondere der Bau einer Transportleitung zur Anbindung der Nachbargemeinde Aschau am Inn notwendig. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die konkrete Planung dieser Transportleitung von Waldkraiburg nach Aschau. Dies erfolgt in den Leistungsphasen 1-4 sowie 5-9. Beliefert werden soll die „Aschau am Inn GmbH“ über einen Anschluss vom Transportnetz der Stadtwerke Waldkraiburg bis zum Übergabepunkt in Aschau am Inn. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage G "Baubeschreibung". Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-4 und 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI.
Waldkraiburg, 84478, Mühldorf a. Inn, Germany
Die Stadtwerke Waldkraiburg GmbH planen die Verlegung neuer Fernwärmeleitungen. Für eine effiziente Versorgung der Nachbargemeinde Aschau am Inn bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wärmeversorgung des eigenen Stadtgebiets sind Anpassungen und Erweiterungen im Wärmenetz der Stadt Waldkraiburg erforderlich. Neben innerstädtischen Netzerweiterungen ist insbesondere der Bau einer Transportleitung zur Anbindung der Nachbargemeinde Aschau am Inn notwendig. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die konkrete Planung dieser Transportleitung von Waldkraiburg nach Aschau. Dies erfolgt in den Leistungsphasen 1-4 sowie 5-9. Beliefert werden soll die „Aschau am Inn GmbH“ über einen Anschluss vom Transportnetz der Stadtwerke Waldkraiburg bis zum Übergabepunkt in Aschau am Inn.
Waldkraiburg, 84478, Mühldorf a. Inn, Germany
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung unter Ziffer 5.1.3 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 43 Abs. 1 SektVO über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.