Beschaffung von Druck- und Kopiertechnik
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Key information
Overview
Miete und Full-Service von multifunktionaler Druck-, Scan- und Kopiertechnik inkl. Druckmanagementsystem
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Hinsichtlich der benannten Ausschlussgründe haben Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblättern eigenerklärend das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der benannten Umstände anzugeben. In den Fällen des § 123 GWB wird regelmäßig vom Ausschluss des Bewerbers/Bieters auszugehen sein. Im Falle des § 124 GWB behält sich der Auftraggeber das Recht hierzu vor. Anderes kann gelten, wenn Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden können und diese vom Auftraggeber als ausreichend beurteilt werden. Im Übrigen finden die §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung (§ 42 VgV). Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen. Zusätzliche Angebaben zum Erfüllungsort: Los 1: Druck- und Kopiertechnik Amt für Schulverwaltung 30 Schulen im Landkreis Hildburghausen - eine Liste der Standorte ist im Dokument Teil B - Leistungsverzeichnis Los 1 - Schulverwaltung unter Ziff. 1.1 Standorte einsehbar. Los 2: Druck- und Kopiertechnik Amt für Gebäudewirtschaft und Liegenschaften / Innere Dienste Hauptstandort: Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen Weiterer Standort: Kreisfeuerwehrzentrum, Thomas-Müntzer-Straße 2, 98646 Hildburghausen (Die im System technisch erzwungenen Adressangaben sind exemplarisch.) Teststellung / Integrationstest (gilt nur für Los 1 - Druck- und Kopiertechnik Amt für Schulverwaltung): Der wirtschaftlichste Bieter erhält eine Aufforderung zur Teststellung. Die Tests werden voraussichtlich im Zeitraum 41. KW 2026 stattfinden. Im Rahmen der Teststellung werden die cloudbasierte Print-Managementlösung sowie die Einrichtung der Nutzer, die Konfiguration von Zielverzeichnissen und Geräteprofilen sowie weitere administrative Einstellungen in Verbindung mit dem Gerätetyp 1, gemäß Leistungsverzeichnis (Teil B) geprüft.