Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA

can-socialContract or concession award notice – light regime00564020-2026TNTalsperrenverband Nonnweiler
97 days left
Estimated value€13,800,000
Deadline97 days left29 Nov 2026, 23:00
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Identifier
Contract type
Deadline
29 Nov 2026, 23:00
CPV codes
45252126 - Drinking-water treatment plant construction work45311200 - Electrical fitting work45315100 - Electrical engineering installation works45315500 - Medium-voltage installation work45315600 - Low-voltage installation work
Status
Awarded
Notice type
can-socialContract or concession award notice – light regime
Source
Estimated value
€13,800,000
Publication date
13 Aug 2026, 22:00

Overview

Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Im Einzelnen können die Leistungen dem Leistungsverzeichnis (Anlage A0), den Unterlagen unter Anlage B sowie den Planunterlagen unter Anlage C entnommen werden. Die Leistungen für die Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (2-stufiges Verfahren) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren gliedert sich in mehrere Stufen. Interessierte Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften beteiligen sich zunächst an einem Teilnahmewettbewerb, indem sie ihren Teilnahmeantrag mit den darin genannten ergänzenden Unterlagen und Nachweisen einreichen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, für welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge keine Ausschlussgründe vorliegen und welche alle Eignungsanforderungen erfüllen, erreichen die zweite Verfahrensstufe. Sie werden zu gegebener Zeit zur Abgabe ihres Erstangebotes aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wichtig: Angebote sind erst in der zweiten Verfahrensstufe nach gesonderter Aufforderung einzureichen. Näheres zum Verfahrensablauf in den einzelnen Verfahrensstufen ist den Abschnitten 5 und 6 der Infobroschüre zu entnehmen. Für die Ausführung der Leistung gelten folgende Fristen: Teilinbetriebnahme mit 400 m3/h Trinkwasserlieferung: 31.12.2028 Fertigstellung der Anlage mit der vollen Aufbereitungsmenge von 800 m3/h: 30.04.2029 Angaben zu Ausführungs- und Zwischenfristen sowie zu Vertragsstrafen sind dem Vertragsentwurf (Anlage A26) zu entnehmen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

Verfahrensstufe 1 – Teilnahmewettbewerb Eine unbeschränkte Zahl von Bewerbern wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Das Preisangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe. Während der Verfahrensstufe 1 (Teilnahmewettbewerb) sind Fragen der Bewerber ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Bewerbungsschluss einzureichen. Die Beantwortung der Bewerberfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Bewerber reichen den vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeantrag mit allen darin geforderten Belegen, Nachweisen und Anlagen fristgerecht elektronisch ein. Die Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, können der Anlage „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU“ (Anlage A2) sowie den Hinweisen im Teilnahmeantrag (Anlage A1) selbst entnommen werden. Die Ausschlusskriterien für den Teilnahmeantrag können der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4) entnommen werden. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Kriterien unter Ziff. 2.1.6. und 5.1.9 Eignungskriterien der Bekanntmachung nicht erfüllt sind. Präqualifikation: Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen können sich für den Nachweis ihrer Eignung auf eine bestehende Präqualifikation berufen. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die im PQ-Verzeichnis für die dort erfassten Leistungsbereiche hinterlegten Referenzen alle Anforderungen des hier in Rede stehenden Vergabeverfahrens in Gänze erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, die Referenzen somit also unzureichend sind, ist eine Nachforderung von Referenzen für die von der Präqualifikation erfassten Leistungsbereiche nicht möglich. Dies führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Für von der Präqualifikation nicht erfasste Leistungsbereiche, welche jedoch Gegenstand des hier zu vergebenden Auftrags sind, ist von dem jeweiligen Leistungserbringer Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (Anlage A5) vollständig und fehlerfrei auszufüllen und in unterzeichneter Form vorzulegen. Erfüllen die weiteren im PQ-Register hinterlegten Angaben und Nachweise die Mindestanforderungen des hier in Rede stehenden Vergabeverfahrens nicht in Gänze, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, wenn das jeweilige Unternehmen nicht weitere Erklärungen, Nachweise und Angaben vorlegt, welche allen Mindestanforderungen gerecht werden. Bewerbergemeinschaft: Eine Bewerbergemeinschaft hat die Aufgabenteilung plausibel darzulegen sowie die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen (Bewerbergemeinschaft FB 1314, Anlage A6). Außerdem sind der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft sowie die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Sämtliche Belege, Nachweise und Anlagen zum Teilnahmeantrag sind jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft formgerecht vorzulegen. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch ein Nachunternehmen erbracht werden sollen, sowie die Nachunternehmen sind zu benennen. Zu beachten sind die Hinweise zu den Formblättern 233, 235, 236 im Teilnahmeantrag (Anlage A7- A9). Die jeweils von den Nachunternehmen ohne Eignungsleihe und den Nachunternehmen mit Eignungsleihe vorzulegenden Eigenerklärungen und Nachweise sind im Teilnahmeantrag (Anlage A1) im Einzelnen genannt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, verpflichten sich zur Geheimhaltung (Anlage A12). Gemäß § 47 SektVO kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung FB 236, Anlage A9). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mehrfachbewerbungen: Mehrfachbewerbungen für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Auswahl der Teilnehmer: Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der „Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge“ (Anlage A4). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge alle Mindestanforderungen erfüllen und für die keine Ausschlussgründe vorliegen, erreichen die 2. Verfahrensstufe. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als zwei geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften das Verfahren mit einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft fortzuführen. Verfahrensstufe 2 – Angebote und Verhandlung Nach Aufforderung durch den Auftraggeber reichen die ausgewählten Bieter/Bietergemeinschaften sämtliche für die Wertung des Angebotes gemäß „Wertungsmatrix Zuschlagskriterien“ (Anlage A21) erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Informationen sowie ihr Erstangebot zur festgelegten Frist ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Angebotsabgabe der Vergabeplattform subreport ELVIS ein. Alle Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind, können der Anlage „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ (Anlage A19) entnommen werden. Es sind keine Nebenangebote zugelassen. Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zu einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Frist einzureichen. Die Beantwortung der Bieterfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und/oder berichtigende Angaben spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der Vergabeplattform veröffentlichen. Der Auftraggeber ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht zusichern. Sämtliche nach der Bekanntmachung vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform eingestellten Mitteilungen, Informationen und Unterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass an die in der 2. Verfahrensstufe zu benennenden Mitglieder des Projektteams Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer jeweiligen spezifischen Berufserfahrung und ihrer jeweiligen Qualifikation gestellt werden. Sofern diese nicht in Gänze erfüllt werden, kommt es zum Angebotsausschluss. Weitere Ausführungen dazu unter Ziff. 2.1.6. und 5.1.9 Eignungskriterien der Bekanntmachung sowie unter Abschnitt 6 der Infobroschüre. Im jeweiligen Verhandlungsgespräch stellen die Bieter bzw. Bietergemeinschaften ihr Unternehmen sowie das Projektteam vor. Der/die Gesamtprojektleiter/in, der/die Bauleiter/-in Maschinentechnik, der/die Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und der/die Gesamtverantwortliche für die Inbetriebnahme müssen am Verhandlungsgespräch teilnehmen. Das Projektteam gibt Auskunft über die vorgesehene Projektumsetzung, stellt den terminlichen Projektablaufplan und das Personaleinsatzkonzept vor und orientiert sich dabei an den Ausführungen der Wertungsmatrix (Anlage A21). Außerdem erläutert der Bieter das preisliche Erstangebot. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche alternativ z. B. in Form von Videokonferenzen oder über schriftlichen Austausch zu führen. Eine Aufwandsentschädigung für den Teilnahmeantrag, das Angebot und die Leistungen für das Verhandlungsverfahren erfolgt nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebots zu erteilen, ohne weitere Verhandlungen zu führen. Nach Abschluss aller Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, über die Vergabeplattform ihr finales Angebot fristgerecht einzureichen. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Nach Vorliegen der finalen Angebote erfolgt die Wertung anhand der Wertungsmatrix (Anlage A21). Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe können im Einzelnen der Wertungsmatrix zum Verhandlungsverfahren (Anlage A21) entnommen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix zum Verhandlungsverfahren (Anlage A21) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die Urkalkulation vorlegen zu lassen. Sämtliche Vertragsbedingungen, u. a. die Festlegungen zu Ausführungsfristen, Zwischenfristen und Vertragsstrafen können dem beigefügten Vertragsentwurf (Anlage A26) entnommen werden.

Contracting authorities1

TN

UNKNOWN DE138828239

deNonnweiler, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.