26EU/26 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag (12/2026-11/2030)

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime26eu/26STStadt Trier
Estimated value—
DeadlineExpired15 Sept 2026, 08:15
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
15 Sept 2026, 08:15
CPV codes
98371000 - Funeral services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
13 Aug 2026, 07:38

Overview

Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.

Trier, 54290, Trier, Germany

Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland-Pfalz (BestG) haben die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von 14 Tagen nach Todesfeststellung zu erfolgen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt. Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen). Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2026 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.

Trier, 54290, Trier, Germany

Vertragslaufzeit: 01.12.2026 - 30.11.2030

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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