Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt“ Hier: Planungsleistungen Gebäude und Tragwerksplanung
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Key information
Overview
Im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt ist die bestehende Wendeschleife einschließlich der Haltestellendächer an der Endhaltestelle Senne zurückzubauen und zu einer Abstellanlage mit Abstellhalle für Stadtbahnfahrzeuge umzubauen. Das Planungsgebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 5.924 m². Mit dem Neubau der Abstellhalle soll eine betrieblich, baulich und brandschutztechnisch geeignete Abstellmöglichkeit für die Stadtbahnfahrzeuge errichtet werden. Das Planungsgebiet schließt in unmittelbarer Nähe ein FFH- Gebiet, dessen Schutzbelange im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind. Die heutige Wendeschleife wird durch die neue Gleisanlage der Stadtbahnverlängerung nach Sennestadt sowie durch einen neu zu herstellenden Geh- und Radweg begrenzt. Südöstlich des Plangebiets befindet sich zudem ein bestehendes Pumpenwerk einer Zubringerwasserleitung, das dauerhaft zu erhalten ist. Die Planung der Abstellhalle hat innerhalb der festgelegten Baugrenzen zu erfolgen und ist so auszurichten, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41), Bielefeld, Germany
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform“subreport”. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen; 2. Das Angebot mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über die genannte Vergabeplattform einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool der Vergabeplattform) eingehen, können nicht berücksichtigt werden; 3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis zur in den Vergabeunterlagen genannten Frist vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform einzureichen; 4.Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat; 5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
Die Abstellhalle ist als geschlossenes Gebäude auszuführen, um sowohl eine Beheizbarkeit als auch einen ausreichenden Schutz der Fahrzeuge sicherzustellen. Innerhalb der Halle ist eine feste, befahrbare Fahrbahn vorzusehen. Die Arbeitswege sind mit einer lichten Breite von 1,00 m herzustellen. Für die Ein- und Aus-fahrt der Fahrzeuge sind geeignete Toranlagen, beispielsweise als Falt- oder Sektionaltore, vorzusehen. Ergänzend zur Halle sind betriebsnotwendige Nebenräume einzuplanen. Hierzu zählen zwei WC Anlagen, ein Aufenthalts und Pausenraum sowie Lagerräume für Betriebsmittel, Reini-gungsmittel und Werkzeuge. Diese Räume sind funktional, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll anzuordnen und an die Abstellhalle anzubinden.
Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41), Bielefeld, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst# Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren findet ausschließlich über die Vergabeplattform elektronisch statt. Telefonische Anfragen bzw. per E-Mail sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber / Bieter sind verpflichtet, während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabeverfahrens die Vergabeunterlagen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der AG geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber Unternehmen, die mit dem Bewerber / Bieter verbunden sind. Bitte kennzeichnen Sie sämtliche Angebotsbestandteile, welche Betriebs und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Die AG ist nicht verpflichtet, im Falle eines Nachprüfungsverfahrens weitergehende Kennzeichnungen über evtl. Geheimhaltungsbedürfnisse an den Teilnahmeanträgen / Angeboten der Bewerber / Bieter vorzunehmen. Es findet keine Kostenerstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebotes sowie die Teilnahme an evtl. Verhandlungsgesprächen statt. Die von den Unternehmen vorgelegten Unterlagen gehen in das Eigentum der AG über. Änderungen an den Vergabeunterlagen oder zusätzliche Informationen werden durch die AG über die Vergabeplattform kommuniziert. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen sich regelmäßig über den Stand der Unterlagen und Informationen zu informieren. Änderungen an den Vergabeunterlagen durch den Bewerber sind nicht zulässig. Sie führen zwingend zum Ausschluss. Bei Rückfragen zur sachgerechten Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Anlagen sind Fragen gem. dem Punkt Kommunikation zu stellen, damit die Vergabestelle auf mögliche Unklarheiten rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote reagieren kann. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat; Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EUAmtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.