Gemeinde Etzenricht - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Aufgrund gegebener Grenznähe nimmt der Konzessionsgeber Binnenmarktrelevanz an und führt das Auswahlverfahren europaweit durch, obwohl der Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht oder überschritten wird. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Etzenricht zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Erfüllungsorte sind die förderfähigen Adressen gemäß "Adressliste Ausbaugebiet gesamt" (B2)., Weidener Straße 14, Etzenricht, 92694, Neustadt a. d. Waldnaab, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8MZVT# Allgemeine Informationen a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren Sämtliche weitere Unterlagen dieses Auswahlverfahrens können barrierefrei über die Vergabeplatt-form Deutsches Vergabeportal (DTVP) unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8MZVT/documents abgerufen werden. Hierzu gehö-ren wie folgt: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ A-Allgemeine Verfahrensbedingungen A1 - Datenschutzhinweise A2 - Förderrechtliche Rechtsgrundlagen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ B - Leistungsbeschreibung B1-Übersichtskarte Ausbaugebiet GESAMT B1.1 Übersichtskarte Neubaugebiet AIGN B2-Adressliste Ausbaugebiet GESAMT B2.1 Adressliste Neubaugebiet AIGN B3-Geförderte Infrastruktur [entfällt] B4-Auflistung nutzbare Infrastruktur [entfällt] B5-Synergie Baumaßnahmen [entfällt] B6-Bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet [entfällt] B7-Gebiete mit Schutzbedürftigkeit [entfällt] ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) C1-T-Teilnahmeantrag - VORLAGE C1.1-T-Erklärungen technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Teil 1) C1.2-T- Erklärungen technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Teil 2) C1.3-T- Erklärungen wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit C2-T-Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft C3-T-Verpflichtungserklärung Nachunternehmen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2) D1-A-Angebotsblatt - VORLAGE D1.1-A-Finanzplan D1.2-A- [entfällt] D1.3-A-[entfällt] D1.4-A-Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung D2-A-Angepasster Zuwendungsvertrag D2.1-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ b) Inhaltliche Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Punkte beinhalten und diese konkret und nachvollziehbar erläutern: (1) vollständig befüllte und gezeichnete Vorlage "Angebotsblatt" (D1-A) insbesondere hinsichtlich sämtlicher gemäß "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung" definierter Wertungskriterien und deren Anforderungen; (2) Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke zusätzlich auch durch vollständig befüllte Vorlage des Finanzplans (D1.1-A), wobei sämtliche darin enthaltene Hinweise zu beachten sind; (3) vollständig befüllte Vorlage "Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung" (D1.4-A); (4) entfällt; (5) ggf. vom Bieter vorgeschlagene Änderungen an dem vom Konzessionsgeber vorgegebenen "Angepassten Zuwendungsvertrag" (D2-A); (6) Zahlungsplan durch vollständig befüllte Vorlage des Zahlungsplans (D2.1-A), welcher Anlage 3 des vom Konzessionsgeber vorgegebenen "Angepassten Zuwendungsvertrages" (D2-A) wird; (7) Angaben der förderrechtlichen Mindestanforderungen gemäß § 6 Abs. 2 Gigabit-RR 2.0 durch bietereigene Angebotsunterlagen: - Angaben zur Zuverlässigkeit und den unter § 1 Gigabit-RR 2.0 genannten Netzparametern der zu errichtenden Infrastruktur; - die für Netzaufbau und/oder -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung; - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Vorleistungsprodukte; - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Endnutzerprodukte; - nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote; - die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs gemäß § 8 Gigabit-RR 2.0 und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angaben möglicher Vorleistungspreise (Anmerkung: Angabe indikative Vorleistungspreise ist nur relevant, soweit Bieter erklären, von den vorgegebenen Vorleistungspreisen abzuweichen); (8) Angaben zur Art und Umsetzung bzw. Erfüllung sämtlicher definierter Vorgaben der Leis-tung gemäß "B-Leistungsbeschreibung" sowie Vorlage sämtlicher darin geforderter Nachweise und bietereigener Angebotsunterlagen. Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden. Bieter haben die vom Konzessionsgeber gestellten Vorlagen vollständig und nur in den dafür vorgesehen Feldern zu befüllen. Nicht zugelassen sind sowohl Veränderungen der Vordrucke als auch inhaltliche Verweise auf eigene Unterlagen der Bieter.
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Pla-nung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbauge-biete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1) und der Adresslisten (B2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestband-breiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorga-ben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gi-gabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.
Erfüllungsorte sind die förderfähigen Adressen gemäß "Adressliste Ausbaugebiet gesamt" (B2)., Weidener Straße 14, Etzenricht, 92694, Neustadt a. d. Waldnaab, Germany
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen der Bewilligungsbehörde einverstanden. Insbesondere gilt: - Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im Zusammenhang mit diesem Förderprojekt verwendet werden. - Dritten darf kein Zugriff auf die Daten gewährt werden. - Alle Daten sind nach Beendigung des gegenständlichen Förderprojekts bzw. aller relevanten Nachweispflichten zu löschen.