Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
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Key information
Overview
Gegenstand der Vergabe sind die Dienstleistungen eines Payment Service Providers (PSP), also insbesondere die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über sämtliche digitale Vertriebskanäle, die von den Kundinnen und Kunden selbst bedient werden. Diese Dienstleistung soll über eine Rahmenvereinbarung den im RMV und NVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister (VDL; der rms GmbH) zur Verfügung stehen. Diese Bezugsberechtigten sind in den Vergabeunterlagen, vgl. D 3 Bezugsberechtigte aufgelistet. Der PSP übernimmt dabei auch die Leistung eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers.
DE71A, Germany
Gegenstand der Vergabe sind die Dienstleistungen eines Payment Service Providers (PSP), also insbesondere die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über sämtliche digitale Vertriebskanäle, die von den Kundinnen und Kunden selbst bedient werden. Diese Dienstleistung soll über eine Rahmenvereinbarung den im RMV und NVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister (VDL; der rms GmbH) zur Verfügung stehen. Diese Bezugsberechtigten sind in den Vergabeunterlagen, vgl. D 3 Bezugsberechtigte aufgelistet. Der PSP übernimmt dabei auch die Leistung eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers.
Die Leistungen am Ort des Auftragnehmers zu erbringen. DIe Leistungen sind für den Rhein-Main-Verkehrsverbund und andere über ganz Hessen verstreue Unternehmen zu erbringen., DE71A, Germany
(1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt ausschließlich an registrierte Unternehmen. Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss wird das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet, informiert. (2) Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 8 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärung nach § 8 Absatz 1 HVTG gemäß Anlage B 2.1der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage B 5.2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Für den Fall des Einsatzes von Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmern (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage B 5.3 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG). (3) Der Bieter legt mit seinem Angebot die Erklärung i. S. d. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage B 2.2 der Vergabeunterlagen vor. Bei Bietergemeinschaften ist die vorstehende Erklärung von jedem Mitglied gemäß Anlage B 5.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 5.3 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.