Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Bereich „Öffentlichkeitsarbeit“ zu vergeben. Die Leistungen umfassen die Konzeption, Planung, Gestaltung, Durchführung und allgemeine Unterstützung bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, sowie ggf. auch Kampagnen. Es wird eine geeignete Agentur gesucht, welche diese ÖA-Leistungen realisiert. Der Mix der Maßnahmen und Formate soll sich flexibel mit den stadtpolitischen und gesellschaftlichen Geschehnissen, Trends und Debatten weiterentwickeln können. Dazu sind kontinuierliche Abstimmungen mit den verantwortlichen Stellen der SenStadt notwendig und selbstverständlich. Die Maßnahmen und die Produkte für die Kommunikation sollen in hoher Qualität, zeitgemäß und nachhaltig erarbeitet werden und sich auch an verändernde politische und fachliche Rahmenbedingungen anpassen können.
Württembergische Straße 6, Berlin, 10707, Berlin, Germany
Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „2026_ZKom_02“ öffnen). Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen. Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien/ Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren! Ein fehlender oder leerer Bewerbungsbogen vom Hauptbewerber führt zum Ausschluss. Nachforderungen von fehlenden oder leeren Bewerbungsbögen des Hauptbewerbers sind ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen: - Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers - Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen. Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss. Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Unter Anwendung des bestehenden Corporate Designs des Landes Berlin ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die SenStadt mit breiter öffentlicher Wirkung gewünscht. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: • Unterstützung und Begleitung bei eventueller Anpassung bzw. Veränderung des bestehenden Kommunikationskonzepts der SenStadt • Konzeption, Gestaltung und ggf. Beauftragung und Qualitätssicherung von Druckaufträgen für Printprodukte wie z.B. Flyer, Faltblätter, Broschüren, Plakate, Anzeigen • Gestaltung von Produkten zur digitalen Nutzung wie z.B. Sharepics, Banner, PDF-Dokumente, Präsentationen, Online-Anzeigen • Webseitendesign und -erstellung für Sonderprojekte- und –kampagnen • Gestaltung von Infografiken zur Online- und Offlineverwendung • Konzeption und ggf. Produktion von AV-Medien (z. B. Filme und Podcasts; z.B. für die Mitarbeitendengewinnung) • Gestaltung und Produktion von Animationen für die On- und Offlineverwendung (u.a. durch datenschutzkonforme KI-Anwendung) • Mediaplanungen (OOH und Online, bspw. für Social Media-Kampagnen) • Schaltung von Anzeigen und Buchung von Werbeflächen im Straßenraum, ÖPNV sowie Social Media • Werbemittel / Giveaways (Konzeption, Gestaltung und Beschaffung) • Veranstaltungskonzepte (mit und ohne Durchführung) • Messekonzepte (mit und ohne Durchführung, Beschaffung von Messeausstattung/-elementen) • Bildbeschaffung inkl. Nutzungsrechteklärung (inkl. Stockbilder und –bewegtbilder) • Konzeption, Organisation und ggf. Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für unterschiedliche Kampagnen • Kommunikationsmaßnahmen zur Mitarbeitendengewinnung Weitere Leistungen / Kommunikationsformate, die sich aus den oben genannten Punkten ergeben, können abgerufen werden. Allgemeine Anforderungen • Soweit die Auftraggeberin im Einzelfall nichts Anderes fordert, ist ihr zu jedem Printprodukt ein weitestgehend barrierefreies PDF zur Veröffentlichung im Internet zu übergeben. Das PDF gilt nur dann als barrierefrei, wenn es das Testverfahren für barrierefreie PDF-Dokumente nach dem BITV-Test (http://www.bitvtest.de) besteht. • Bereitstellung der offenen Daten des jeweiligen Kommunikationsprodukts zur weiteren Verwendung der AG als Voraussetzung des jeweiligen Projektabschlusses (z.B. Print- und Digitalprodukte im InDesign-Verpackungsordner) • Die Erarbeitung von Konzepten und die Grafikleistungen sollen vom/von der Auftragnehmer:in InHouse erbracht werden. Die Umsetzung/Produktion (bzw. Teile davon) kann projektbezogen und nach Absprache mit der Auftraggeberin, durch Subunternehmer:innen erfolgen. • Im Falle der Umsetzung einzelner Maßnahmen durch Dritte wird die Einholung und Vorlage von jeweils drei geeigneten Angeboten gewünscht (Filmproduktionsfirmen, Druckereien, Veranstaltungsfirmen etc.) • Bei fremdsprachigen Produkten: Zusammenarbeit mit einem durch die SenStadt beauftragten Übersetzungsbüro und Sicherstellung qualitativer sprachlicher Adaptionen. Im Einzelfall kann in Rücksprache mit der AG davon abgewichen werden • Realisierungspläne für die Maßnahmen (inklusive Zeitplan, Finanzierungsplan, ggf. Angaben zu Subunternehmen / beauftragte Dritte, wenn die Realisierung nicht durch die/den Auftragnehmer:in erfolgt) • Prüfung der Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und Realisierbarkeit gemäß EU-DSGVO sowie BlnDSG • Übertragung der uneingeschränkten zeitlichen und räumlichen Nutzungsrechte für ÖA-Produkte und -maßnahmen auf die SenStadt • Mit dem Zuschlag ist kein festgesetztes Auftragsvolumen verbunden. Es besteht keine Beauftragungsverpflichtung durch die AG Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen und kann maximal zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Maximale Laufzeit vier Jahre. Das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Teilleistungen beträgt etwa 1.200.000,- EUR ohne MwSt. pro Jahr, der geschätzte Gesamtwert bis zu 4.800.000,- EUR ohne MwSt. Der Rahmenvertrag ist auf Leistungen für die öffentliche Auftraggeberin SenStadt begrenzt. Mit dem Zuschlag ist kein jährlich festgesetztes Auftragsvolumen verbunden. Es besteht keine Beauftragungsverpflichtung durch die AG. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Der Abruf einzelner Teilleistungen wird nicht garantiert und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mindestmenge beim Abruf von Einzelleistungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Leistungen durch gesonderte Einzelvergaben auch an andere Dienstleister:innen zu vergeben. Eine Zusammenarbeit mit anderen von SenStadt beauftragten Agenturen / Dienstleister:innen wird vorausgesetzt. Die Corporate Design Elemente sind abrufbar über https://www.berlin.de/sen/stadt/service/downloads/ Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Württembergische Straße 6, Berlin, 10707, Berlin, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig. 3. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 4. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 5. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. 6. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die genannte Kontaktstelle. 7. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat. 8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. 10. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin. 11. Losentscheidung bei Punktgleichheit: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen nach den festgelegten Eignungskriterien unter 5.1.9 und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los getroffen.