Netzverstärkung Mecklar - Vieselbach Montage-/Demontageleistungen zur Umbeseilung der 380-kV-Leitung Mecklar – Vieselbach 449/450/454

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime3450a99c-ea91-4fba-8a7f-13528132734d5G50Hertz Transmission GmbH
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Deadline1,187 days left31 Dec 2029, 00:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
31 Dec 2029, 00:00
CPV codes
45232210 - Overhead line construction
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
3 Aug 2026, 09:56

Overview

Der AG plant im Rahmen der Energiewende und zur Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung die Umsetzung des Vorhabens Nr. 12 „Höchstspannungsleitung Vieselbach – Eisenach – Mecklar; Drehstrom-Nennspannung 380 kV“ gemäß Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Das Vorhaben wird in zwei Abschnitte unterteilt: Abschnitt A: UW Vieselbach bis Regelzonengrenze Thüringen/Hessen (50Hertz), ca. 87 km Bestandsleitung. (Umfang dieser Ausschreibung!) Abschnitt B: Regelzonengrenze Thüringen/Hessen bis UW Mecklar (TenneT), ca. 43 km Bestandsleitung. Ziel ist die Erhöhung der Übertragungsleistung zwischen den Umspannwerken Vieselbach und Mecklar von 2.520 A auf 4.000 A. Hierzu wird die bestehende 380-kV-Freileitung 449/450/454 im Zuständigkeitsbereich der 50Hertz durch Umbeseilung mit Hochtemperaturleiterseilen (ACPS-HTLS) auf eine Stromtragfähigkeit von 4.000 A ertüchtigt. Zusätzlich sind standortgleiche Masttausche erforderlich. TenneT führt auf ihrem Trassenabschnitt parallel entsprechende Umbeseilungsmaßnahmen durch. Die Leitung verläuft durch die Thüringer Landkreise Wartburgkreis, Gotha, Erfurt, Ilm-Kreis und Weimarer Land. Grundlage für die Umbeseilung sowie den Erdseil-/LWL-Tausch ist der vorgelagerte Austausch von insgesamt 18 Masten der Y-/Z-/U-Baureihe. Der Masttausch einschließlich Übernahme der Bestandsbeseilung ist bis Juli 2027 vorgesehen und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung Die ausgeschriebenen Montageleistungen umfassen: - Umbeseilung der 380-kV-Freileitung 449/450/454 von Mast 134 (Landesgrenze Thüringen/Hessen) bis zum UW Vieselbach einschließlich Armaturen- und Isolatorenwechsel, - Erdseilwechsel auf LWL einschließlich Armaturenwechsel über die gesamte Trassenlänge, - vereinzelte Maßnahmen an Bestandsmasten, - Umbau der Einschleifung UW Eisenach zu einer temporären Stichlösung. 380-kV-Leitung Mecklar – Vieselbach: Die Umbeseilung betrifft die gesamte Trassenlänge von ca. 87 km zwischen Mast 134 und dem UW Vieselbach. Im Bereich Mast 353 bis Mast 358 wird auf den 380-kV-Masten der 50Hertz eine 110-kV-Freileitung der TEN mitgeführt. Diese bleibt von der Umbeseilung unberührt. Die Inbetriebnahme des neuen ACPS-HTLS-Leiterseils ist für Dezember 2029 vorgesehen. Umbau der Einschleifung UW Eisenach: Da das UW Eisenach nicht für eine Übertragungsleistung von 4.000 A ausgelegt ist, kann die bestehende Einschleifung nicht erhalten bleiben. Daher ist im Bereich der Maste 175, 176 und 1E die Errichtung einer temporären (Doppel-)Stichlösung vorgesehen. Die Finalisierung des Umsetzungskonzepts ist für Q1 2027 geplant. Die bauliche Umsetzung soll in Q3/Q4 2028 erfolgen, der Anschluss des UW Eisenach über die Stichlösung ist für Q4 2028 vorgesehen. Für die Einschleifung und die Stichlösung erfolgt keine Umbeseilung auf ACPS-HTLS-Leiterseile. Leistungsbeschreibung Montage: Die Umbeseilungsarbeiten sind an eine Ausschaltplanung gebunden, die mit den Schaltungsprämissen von TenneT sowie der Betriebsführung des UW Eisenach abgestimmt ist. Es stehen ausschließlich einsystemige Schaltungen zur Verfügung; die jeweils andere Systemseite bleibt in Betrieb. Die Vorgaben des Grobablaufplans (Anlage 17) sind zu berücksichtigen. Die Montageleistungen sind in vier Baulose gegliedert: - Baulos 1: Mast 134 bis Mast 176 einschließlich Anbindung UW Eisenach (ca. 15,2 km) - Baulos 2: Mast 176 bis Mast 248 (ca. 28,9 km) - Baulos 3: Mast 248 bis Mast 311 (ca. 24,7 km) - Baulos 4: Mast 311 bis UW Vieselbach (ca. 18,1 km) Der Seilzug des ACPS-HTLS-Leiterseils ist vorzugsweise als Bündelseilzug auszuführen, um unterschiedliches Ausrecken der Teilleiter zu vermeiden. Vor der Montage der Feldabstandshalter ist durch den Seillieferanten mittels Trolley eine Kernintegritätsprüfung an jedem Teilleiter durchzuführen. Das erforderliche Equipment wird vom Seillieferanten bereitgestellt; die Montage erfolgt durch die Montagefirma nach dessen Anleitung. Der Rückbau der Bestandsleiter- und Erdseile soll im Zuge des Seilzugs der neuen Leiter- und LWL-Seile erfolgen. Die Bestandsseile sind dabei vorrangig als Vorseile zu verwenden. Für Arbeiten unter einsystemiger Schaltung ist eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

17391, Iven, DEG01, Germany

Siehe Anfrageunterlagen

Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEG01, Germany

a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

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Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEG01, Germany

a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

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a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

Siehe Anfrageunterlagen

Entlang der festegestellten Trasse - Siehe Anfrageunterlagen, DEG01, Germany

a) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL Adresse Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. c) Objektive Teilnahmeregeln und - kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweise (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung /ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.

Contracting authorities1

Lots4

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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