Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
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Key information
Overview
1. Vorbemerkungen Gemäß des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vor-läufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personenkreise sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung - LAufnGDV) sowie der Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz für die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen (Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung - LAufnGErstV) geregelt. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 LAufnG und der allgemeinen sozialen Betreuung auf der Grundlage von § 12 Absatz 2 LAufnG einen externen Auftragnehmer (AN) mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beauftragen. 2. Personenkreise Der vorliegende Auftrag zur Unterbringung und Betreuung bezieht sich hauptsächlich auf den Personenkreis nach § 4 LAufnG. Darüber hinaus kann die LHP der Unterkunft in Einzelfällen Personen aus anderen einschlägigen Personenkreisen zuweisen. 3. Beschreibung der Unterkunft Für eine ausführliche Beschreibung der Unterkünfte zu Los 1 und Los 2 wird auf die losspezifischen Angaben sowie auf die Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 verwiesen. 4. Leistungsumfang Die LHP erwartet vom AN die Übernahme und Erfüllung der Organisation und Durchführung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung an den Standorten David-Gilly-Str. 5 und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) sowie am Standort Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) (im Folgenden Unterkunft genannt) ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Leistungsbausteine. Die Leistungserbringung gemäß dieser Leistungsbeschreibung stellt die Mindestanforderung dar. Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 4.2 Leistungsbaustein Sicherheitsdienstleistungen a.) Die Unterkunft ist durch den AN von außen und innen durch geeignete organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten, Vandalismus, Anschläge und Konfliktsituationen sowie gegen Brand, Unfall und Unwetter zu schützen. Hierüber sind in einem polizeilich bestätigten Sicherheitskonzept Aussagen zu treffen. Der AN ist für die Erstellung, Umsetzung und Aktualisierung des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes für die gesamte Unterkunft zuständig und trägt die dabei anfallenden Kosten. Das polizeilich bestätigte Sicherheitskonzept muss den Umfang der notwendigen Bewachung der Gebäude der Unterkunft klar benennen und der LHP binnen 3 Monaten nach Betriebsbeginn vorliegen. b.) Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. Insbesondere dürfen nur Wachpersonen eingesetzt werden, die im Bewacherregister registriert sind und abschließend auf Zuverlässigkeit geprüft wurden. Alle eingesetzten Wachpersonen müssen über eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind. Immer mindestens eine der jeweils eingesetzten Wachpersonen muss darüber hinaus über einen Sachkundenachweis der IHK oder einen gleichwertigen, amtlich anerkannten Nachweis verfügen. Jede Wachperson, die leitend in der Unterkunft tätig ist, muss während der Tätigkeit sichtbar ein Schild mit dem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs tragen. Hilfsweise kann der Dienstausweis sichtbar getragen werden.
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHZLE# (1) Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig. (2) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (3) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (4) Für die Erstellung von Angeboten sind die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (5) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (6) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Wettbewerbsregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (7) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (8) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.