Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt“ hier: Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke sowie die zugehörige Fachplanung Tragwerksplanung im Rahmen der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt in Bielefeld entlang der Landesstraße L 756.
Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41), Bielefeld, Germany
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform“subreport”. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen; 2. Das Angebot mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über die genannte Vergabeplattform einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das Bewerbertool der Vergabeplattform) eingehen, können nicht berücksichtigt werden; 3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis zur in den Vergabeunterlagen genannten Frist vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform einzureichen; 4.Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat; 5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
Teil A – Rückbau der Fußgängerquerung Hans‑Christian‑Andersen‑Schule Teil B – Rückbau der Fußgängerquerung Kreuzkirche Teil C – Rückbau des Brückenbauwerks Ramsbrockring Teil D – Unterführung der Brücke „Am Schießstand“ Teil E – Unterführung der Brücke BAB A2 Teil F – Stützwände entlang der Neubaustrecke Teil G – Lärmschutzwände
Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41), Bielefeld, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst# Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren findet ausschließlich über die Vergabeplattform elektronisch statt. Telefonische Anfragen bzw. per E-Mail sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber / Bieter sind verpflichtet, während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabeverfahrens die Vergabeunterlagen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der AG geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber Unternehmen, die mit dem Bewerber / Bieter verbunden sind. Bitte kennzeichnen Sie sämtliche Angebotsbestandteile, welche Betriebs und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Die AG ist nicht verpflichtet, im Falle eines Nachprüfungsverfahrens weitergehende Kennzeichnungen über evtl. Geheimhaltungsbedürfnisse an den Teilnahmeanträgen / Angeboten der Bewerber / Bieter vorzunehmen. Es findet keine Kostenerstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebotes sowie die Teilnahme an evtl. Verhandlungsgesprächen statt. Die von den Unternehmen vorgelegten Unterlagen gehen in das Eigentum der AG über. Änderungen an den Vergabeunterlagen oder zusätzliche Informationen werden durch die AG über die Vergabeplattform kommuniziert. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen sich regelmäßig über den Stand der Unterlagen und Informationen zu informieren. Änderungen an den Vergabeunterlagen durch den Bewerber sind nicht zulässig. Sie führen zwingend zum Ausschluss. Bei Rückfragen zur sachgerechten Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Anlagen sind Fragen gem. dem Punkt Kommunikation zu stellen, damit die Vergabestelle auf mögliche Unklarheiten rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote reagieren kann. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat; Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU- Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.