B 112, Ortsumfahrung Neuzelle und Eisenhüttenstadt, Leitungskoordinierung in der Planungsphase
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
B 112, Ortsumfahrung Neuzelle und Eisenhüttenstadt Leitungskoordinierung in der Planungsphase
Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Oder-Spree (DE40C), DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin, 10117, Berlin, Germany
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Angebot mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Vergabeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Angebotsprüfung und -wertung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat seitens des Landes Brandenburg den Auftrag erhalten, den Neubau der Ortsumgehungen (OU) Neuzelle und Eisenhüttenstadt B 112 zu planen und zu bauen. Die B 112 OU Eisenhüttenstadt/Neuzelle stellt den Lückenschluss zwischen den Ausbaumaßnahmen im Zuge der Oder-Lausitz-Straße zwischen Guben und Frankfurt (Oder) dar (großräumige Verbindungsfunktion). Der Planungsraum liegt etwa 125 km südöstlich von Berlin im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg im Landkreis Oder-Spree, westlich der Stadt Eisenhüttenstadt (Mittelzentrum) sowie westlich der Gemeinde Neuzelle. Die Neubaustrecke weist nach dem aktuellem Planungsstand eine Länge von ca. 14 km auf und umfasst fünf teilplanfreie Knotenpunkte, welche als Verbindung zum nachgeordneten Straßennetz dienen. Infolge der zum Teil langen Vorlaufzeiten für die Planung und die Terminierung von betrieblichen Unterbrechungen bei den Anlagen der Leitungsträger ist eine Koordinierung für den Streckenbau und für das nachgeordnete Netz durchzuführen. Die Leitungskoordination stellt sicher, dass die Anlagen rechtzeitig verlegt werden, ohne den Bauablauf des Erd- und Streckenbau zu stören. In Abstimmung mit den Leitungsträgern ist ein koordinierter Terminplan mit den erforderlichen Vorlauf- und Ausführungszeiten zu erarbeiten. Des Weiteren ist ein Erläuterungsbericht zur Dokumentation des Planungsprozesses zu verfassen. Die Ergebnisse der Leitungskoordinierung sind Grundlage für die Ausarbeitung zum Gesamtbauablaufkonzept für den Streckenbau und den Anpassungen im nachgeordneten Netz. In Abhängigkeit der baulichen und zeitlichen Restriktionen für den Leitungsbau ist deshalb ein ständiger Abgleich mit den Planungsständen zum Gesamtbauablaufkonzept erforderlich. Im Zusammenhang mit der Planung des Vorhabens wurde der Leitungsbestand der Versorgungsunternehmen abgefragt und in Leitungsbestandspläne dargestellt. Für die Identifizierung von Leitungskonflikten zwischen der Objektplanung der Verkehrsanlage und dem Leitungsbestand sind die vorliegenden Leitungsbestandspläne und die Verkehrsplanung zu überlagern. Hierbei sind nicht nur die Konflikte in der Leitungslage mit der Planung, sondern auch in der Höhe, mit dem Deckenhöhenplan/Deckenhöhenkonzept abzugleichen. Bislang bekannte Konflikte mit der technischen Planung sind in der Anlage 1 erfasst. Alle Maßnahmen sind zu prüfen und in Abstimmung mit dem Versorgungsträger (ggf. Rechtsnachfolger) zu aktualisieren. Im Zuge der Planung und Abstimmung der Leitungstrassen sind im Wesentlichen die Anlagen folgender Versorger bzw. deren Rechtsnachfolger zu berücksichtigen: • Deutsche Telekom AG (Telekommunikation), • EWE (Erdgashochdruckleitungen, Gasleitungen, Steuerkabel), • e.dis (20 kV-Leitung, Telekommunikation, 110 kV Freileitung, Stromerdkabel), • TAZV (Abwasserdruckleitungen, Trinkwasserleitungen), • ONTRAS (Erdgashochdruckleitung), • VEO GmbH (Medien, Stromerdkabel) und • Kommunale Energieversorgung GmbH Eisenhüttenstadt, KEV (Fernwärme, Stromerdkabel). Neben der Erstellung von Planunterlagen sind georeferenzierte Modelle der Leitungsanlagen der einzelnen Leitungsbetreibern zu erstellen, und gegen das Planungs- und Bestands-DGM zu prüfen. Die Modellierung der geplanten und bestehenden Leitungen umfasst • Leitung in Lage und Höhe, • Schächte, • Leerrohrtrassen, • Schutzrohre für Leitungsquerungen, • Start- und Zielgruben für Leitungsquerungen (sofern erforderlich) und • Baubehelfe (sofern erforderlich).
Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg, Landkreis Oder-Spree (DE40C), DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin, 10117, Berlin, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.