2026-1004993_Flughafen München_Rahmenvereinbarung Projektplattform

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime2026-1004993FGFlughafen München GmbH
Estimated value—
DeadlineExpired31 Aug 2026, 09:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
31 Aug 2026, 09:00
CPV codes
48331000 - Project management software package72263000 - Software implementation services72268000 - Software supply services
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
30 Jul 2026, 12:15

Overview

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung, Implementierung, Konfiguration, der Betrieb sowie der Support einer zentralen cloudbasierten Daten-, Dokumentations- und Kommunikationsplattform für Bau-, Infrastruktur- und Immobilienprojekte des Auftraggebers. Die Plattform ist für die Abwicklung von Projekten unterschiedlicher Größenordnungen ausgelegt und soll insbesondere sowohl Großprojekte mit hohem Bauvolumen als auch kleinere und mittelgroße Bau- und Infrastrukturmaßnahmen unterstützen. Sie dient als zentrale Informations- und Kollaborationsplattform über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg und unterstützt insbesondere das Dokumenten- und Planmanagement, die Projektkommunikation, Workflow- und Freigabeprozesse, Aufgaben- und Ticketmanagement, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Versionierung, Audit-Trail-Funktionen, Recherche- und Suchfunktionen, Reporting sowie die Anbindung und Integration von Drittsystemen über offene Schnittstellen. Die Rahmenvereinbarung umfasst Softwarebereitstellung (SaaS), Implementierungsleistungen, Schulungen, Supportleistungen sowie optionale projektbezogene Erweiterungen.

Postfach 23 17 55, München, 85326, Freising, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DMGU8#

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung, Implementierung, Konfiguration, der Betrieb sowie der Support einer zentralen cloudbasierten Daten-, Dokumentations- und Kommunikationsplattform für Bau-, Infrastruktur- und Immobilienprojekte des Auftraggebers. Die Plattform ist für die Abwicklung von Projekten unterschiedlicher Größenordnungen ausgelegt und soll insbesondere sowohl Großprojekte mit hohem Bauvolumen als auch kleinere und mittelgroße Bau- und Infrastrukturmaßnahmen unterstützen. Sie dient als zentrale Informations- und Kollaborationsplattform über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg und unterstützt insbesondere das Dokumenten- und Planmanagement, die Projektkommunikation, Workflow- und Freigabeprozesse, Aufgaben- und Ticketmanagement, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Versionierung, Audit-Trail-Funktionen, Recherche- und Suchfunktionen, Reporting sowie die Anbindung und Integration von Drittsystemen über offene Schnittstellen. Die Rahmenvereinbarung umfasst Softwarebereitstellung (SaaS), Implementierungsleistungen, Schulungen, Supportleistungen sowie optionale projektbezogene Erweiterungen.

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#Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Flughafen München GmbH. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München Realisierungsgesellschaft (MUCreal) vertreten. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich Leistungsinhalte 600 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs (Auftragssumme) erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.