BRESD2026 / Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Bremen
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Key information
Overview
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Bremen. Los 1 beinhaltet allgemeine Bestreifungs- und Überwachungsdienste mit der Besetzung der Rettungs- und Sicherheitsleitstelle, hier der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen zur Gewährleistung luftsicherheitsrechtlicher Anforderungen auf dem Flughafengelände. Los 2 beinhaltet Luftsicherheitskontrolldienste nach § 8 LuftSiG gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) 2015/1998 sowie gemäß § 8 LuftSiG, hier Personal- und Warenkontrollen. Das bedeutet die Sicherstellung der Kontrollprozesse an definierten Zugangspunkten, einschließlich der Überprüfung und/oder Begleitung/Bewachung von Flughafenlieferungen. Maßgeblich für Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben.
Bremen, Germany
a) Der Bewerbungsbogen ist bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert in Textform mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Gleiches gilt, sofern ein Unternehmen einem Bewerber oder einer Bewerbergemeinschaft seine Eignung nach § 47 SektVO leiht. Auch in diesem Fall ist ein gesonderter Bewerbungsbogen des eignungsleihenden Unternehmens in Textform mit den Angaben zur Eignungsleihe einzureichen. Der Teilnahmeantrag umfasst die Bewerbungsbögen samt Anlagen aller jeweils Beteiligten (Bewerber, Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihender). Die Teilnahmeanträge sind in Textform über die Vergabeplattform der Auftraggeberin einzureichen. Nur die Informationen entsprechend der in der Bekanntmachung enthaltenen Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Nachweise und Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung zur Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Die Eignungsprüfung erfolgt gesamthaft. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die Eignungsunterlagen (einschließlich der Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der:die Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer:in im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Auftraggeberin verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen. b) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. c) Die Auftraggeberin hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. d) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Die Auftraggeberin behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerber eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. e) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform der Auftraggeberin eingereicht werden. g) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Der Flughafen Bremen hat in seiner Zuständigkeit verschiedene Bewachungs-, Überwachungs- und Servicedienste zu erfüllen. Das geschätzte jährliche Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 17.500 Stunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angabe lediglich zu Kalkulations- und Planungszwecken dient. Hieraus ergibt sich keine Mindestabnahmeverpflichtung oder ein Anspruch auf eine feste Kontingentierung seitens des Auftragnehmers. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertrag beginnt am 01. Mai 2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber gekündigt werden, frühestens jedoch zum 30. April 2029.
Bremen, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Der Flughafen Bremen hat in seiner Zuständigkeit Sicherheitskontrollen nach § 8 LuftSiG durchzuführen. Das geschätzte jährliche Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 37.750 Stunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angabe lediglich zu Kalkulations- und Planungszwecken dient. Hieraus ergibt sich keine Mindestabnahmeverpflichtung oder ein Anspruch auf eine feste Kontingentierung seitens des Auftragnehmers. Der Vertrag beginnt am 01. Mai 2026 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber gekündigt werden, frühestens jedoch zum 30. April 2029.
Bremen, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#