Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten - TNI (Los 2)
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Overview
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten - TNI (Los 2)
Mettmann, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MUXF# 1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 34 SektVO zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07b: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07b entfallen. Beruft sich ein Bewerber oder Bieter gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bewerbergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie allen weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung. Im Falle von Abweichungen/ Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben für das vorliegende Vergabeverfahren und sind von den Bewerbern/ Bietern zu beachten. Sie sind im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen auszulegen. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Vordruck 01 Teilnahmeantrag b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen & Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens) (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) d) Vordruck 03a Beschreibung der Referenzen zwecks Bewerberauswahl (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) e) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) f) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) g) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerbergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner k) Nachweis zur Nutzung des Benutzerkontos (falls zutreffend) 5. Mit dem Erstangebot sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Vordruck 07 Angebotsvordruck b) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe c) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07b Nachweis Unterauftragnehmer d) Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (GAEB-Datei) e) Vordruck 08a: Stundenkalkulationsblatt f) Vordruck 09: Organisationskonzept g) Vordruck 10: Personalkonzept
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in drei Losen: Los 1: Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten in den Versorgungsnetzen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom der Auftraggeberin inklusive Neubau und Instandhaltung im Haupt- und Verteilernetz sowie der zugehörigen Netzanschlüsse sowie Organisation und Erbringung des Bereitschaftsdienstes für Tief- und Rohrbauleistungen (TRB) Los 2: Erbringung von Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten in den Versorgungsnetzen Gas, Wasser, Fernwärme und Strom der Auftraggeberin inklusive Erneuerung und Änderung von Netzanschlüssen oder Armaturen sowie Neubau und Instandhaltung im Verteilnetz und Durchführung von Kleinstmaßnahmen der Instandhaltung, beispielsweise von Hydranten, Schiebern oder Kappen (TNI). Los 3: Erbringung von Tiefbau- und Kabelbauarbeiten im Versorgungsnetz Strom der Auftraggeberin inklusive Neubau und Instandhaltung von Hauptleitungen und Netzanschlüssen sowie Netzstationen sowie Durchführung von Kleinstmaßnahmen der Instandhaltung, beispielsweise der Kabelverteilerschränke oder der Beleuchtungsmasten (TKB). Die genannten Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Deutschen Vergabeportals (DTVP) veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den betreffenden Projektraum des DTVP eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit jeweils einem Unternehmen geschlossen. Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Los 1: Leistungen im Wert von 2,59 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 0,64 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 0,52 Mio. EUR Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr wird wie folgt beziffert: - Los 1: Leistungen im Wert von 5,18 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 1,27 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 1,03 Mio. EUR Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt, jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten (exklusive Mehrwertsteuer): - Los 1: Leistungen im Wert von 26,94 Mio. EUR - Los 2: Leistungen im Wert von 6,60 Mio. EUR - Los 3: Leistungen im Wert von 5,36 Mio. EUR Über die Mindestabnahmemengen hinaus ist die Auftraggeberin nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Mettmann, Germany
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Rang- und Reihenfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08, als pdf- und GAEB-Datei) e) Anlage 03: Organisationskonzept (= Vordruck 09) f) Anlage 04: Personalkonzept (= Vordruck 10) f) Anlage 05: Stundenkalkulationsblätter des Auftragnehmers (= Vordrucke 08a) g) Anlage 06: Nachweis über Regieleistungen h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - j) Anlage 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) sowie Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a), zusammen auch Anlagenkonvolut 09: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanziel-le Leistungsfähigkeit sowie Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannt - soweit relevant - k) Anlage 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07) sowie Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a), zusammen auch Anlagenkonvolut 10: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftrag-nehmer genannt - soweit relevant - l) Anlage 11: Allgemeine Einkaufsbedingungen m) Anlage 12: ZTV - Teil 1 für die Ausführung von Leistungen im Tiefbau n) Anlage 13: ZTV - Teil 2 für die Ausführung von Leistungen für Kabelverlegearbeiten o) Anlage 14: ZTV - Teil 3 für die Ausführung von Leistungen im Rohrleitungsbau p) Anlage 15: ZTV - Teil 4 für die Ausführung von Leistungen für Materialwirtschaft q) Anlage 16: ZTV - Teil 5 für die Ausführung, Lieferung, Verlegung und Prüfung von Kunststoffmantelrohr-Systembauteilen r) Anlage 17: ZTV - Teil 7 für die Ausführung von Leistungen von Arbeiten an LWL s) Anlage 18: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.3.4.1 Abrechnungsvorgaben für Bo-dentransport t) Anlage 19: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.2 Belastungsklassen RSTO u) Anlage 20 Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.4 Verkehrs- und Arbeitsbereiche des Arbeitsstellenbereiches v) Anlage 21: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.4.1.5 Geltende Richtlinien für Baumschutz w) Anlage 22: Bau- und Instandhaltungsrichtlinien - 1.6.2.1 Bau - Arbeiten an Stromver-sorgungsanlagen x) Allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere alle EU-Vorschriften, alle DIN-Vorschriften, alle einschlägigen Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit, die Unfall-verhütungsvorschriften, die Herstellerhinweise, die VDI-, VDE- und VDS-Bestimmungen, das DVGW Regelwerk, das AGFW Regelwerk, alle Vorschriften der Berufsgenossenschaft in der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Rahmenvereinbarung geltenden Fassung y) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) z) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C (VOB/C) aa) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für die Einzelabrufe. 3. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt durch Einzelabruf der Auftraggeberin nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung. Einzelabrufe erfolgen grundsätzlich in Textform. Ein mündlicher Einzelabruf ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn ein sofortiges Tätigwerden zwingend erforderlich ist; in diesem Fall bestätigt die Auftraggeberin den Abruf unverzüglich nachträglich in Textform. Die Einzelaufträge werden als VOB/B-Einheitspreisverträge geschlossen. Ergänzend gelten die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen, soweit der je-weilige Einzelabruf nichts Abweichendes regelt. Die Einzelabrufe werden über die bei der Auftraggeberin eingesetzte Softwarelösung (derzeit "Felix" der CRP Informationssysteme GmbH) abgewickelt. Dem Auftragnehmer werden hierüber insbesondere die verbindlichen Ausführungsfristen gemäß § 11 der Rahmenvereinbarung, Lageinformationen sowie voraussichtliche Leistungsmengen zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Softwarelösung für die Annahme und Bearbeitung der Einzelabrufe, die baubegleitende Erfassung und Dokumentation des Aufmaßes sowie die fortlaufende Fortschreibung der ausgeführten Leistungen als Grundlage der Abrechnung zu nutzen. Nach Erfassung eines Einzelabrufs erhält der Auftragnehmer die wesentlichen Leistungsinhalten und voraussichtlichen Mengen. Diese Angaben dienen ausschließlich der Orientierung und sind weder für den Leistungsumfang noch für die Abrechnung verbindlich. Maßgeblich für die Abrechnung ist ausschließlich das vom Auftragnehmer anhand der tatsächlich ausgeführten Leistungen in der Softwarelösung erfasste und von der Auftraggeberin freigegebene Aufmaß. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die mit der Nutzung der Softwarelösung betrauten Mitarbeitenden über die erforderlichen Kenntnisse verfügen und die technischen Voraussetzungen für deren ordnungsgemäße Nutzung während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhalten. Die Höchstabnahmegrenze beträgt über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ein-schließlich aller Verlängerungsoptionen 6,60 Mio. EUR. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, Leistungen im Wert von mindestens 0,64 Mio. EUR netto je Vertragsjahr abzurufen. Im Übrigen besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Erteilung weiterer Einzelabrufe. Die Auftraggeberin bleibt berechtigt, Leistungen, die vom sachlichen Anwendungsbereich dieser Rahmenvereinbarung erfasst sind, ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben. Ein Exklusivrecht des Auftragnehmers wird hierdurch nicht begründet. Im Übrigen gelten für die Einzelaufträge die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit der jeweilige Einzelabruf nichts Abweichendes regelt. 4. Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber (§ 45 Abs. 3 SektVO) lauten: Referenzen. Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag einzeln bewertet. Auch Ihre Angaben auf dem Vordruck 03a bedürfen zu diesem Zweck einer ausführlichen Erläuterung; sie haben jeweils referenzbezogen zu sein. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Soweit ein Bewerber mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Soweit Referenzen im Rahmen von Bewerbergemeinschaften von unterschiedlichen Mitgliedern erbracht werden, ist dies im Vordruck 03a in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen. Es ist insbesondere anzugeben, durch welches Mitglied die wertungsrelevanten Anforderungen der Unterkriterien erfüllt werden. Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, in welchem Umfang die jeweilige Referenzbeschreibung den einzelnen Mitgliedern zuzuordnen ist und wie die Bewertung im Hinblick auf die Unterkriterien zu erfolgen hat. Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf die folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung): - Technischer Schwierigkeitsgrad (50%) - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%) Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: - Technischer Schwierigkeitsgrad: Die Referenz weist eine besondere Komplexität im Hinblick auf die technische Durchführung der Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten sowie der Instandsetzungsmaßnahmen auf, insbesondere aufgrund der hohen Anforderungen an die fachgerechte Ausführung der Rohrleitungsbauarbeiten und den Einsatz spezialisierter technischer Ausrüstung. - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad: Die Referenz ist von besonderer Komplexität im Hinblick auf die organisatorische Durchführung der Tiefbau- und Rohrleitungsbauarbeiten und Instandsetzung, insbesondere aufgrund der hohen Anforderungen an die Bereitstellung des zur Leistungserbringung erforderlichen Personals. Alle angegebenen Referenzen werden in jedem Los für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt: 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die zwei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser beiden Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 5 werden zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Im Weiteren wird auf Ziff. 21 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.