SW Camunda 7
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Key information
Overview
Eine Beschaffung einheitlicher Software erfolgt durch die Vergabestelle der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) des für den KONSENS-Verbund ausschreibenden Landes Baden-Württemberg, die diese Rahmenvereinbarung über die Beschaffung einer Open-Source-Fork der Software Camunda 7, Pflege - und Supportleistungen sowie produktbezogene Dienstleistungen für den Bedarf der KONSENS-Bundesländer, ausschreibt.
Die Lieferung der Software erfolgt digital. Vor-Ort-Leistungen sind an den in "Anhang A:" aufgeführten Leistungsstandorten zu erbringen., anyw
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YT2EX9L02# Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.
Das Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung einer einheitlichen Prozessorchestrierungssoftware, die eine zentrale Steuerung, Automatisierung und Überwachung von Geschäfts- und IT-Prozessen ermöglicht. Die Beschaffung erfolgt über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Durch eine intern durchgeführte Marktanalyse wurde festgestellt, dass ausschließlich eine Open-Source-Fork-Variante der Software Camunda 7 die länderübergreifend definierten fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an eine einheitliche Prozessorchestrierungssoftware ganzheitlich erfüllt. Die Ausschreibung erfolgt daher über die Bereitstellung einer vollständig unter einer OSI-konformen Open-Source-Lizenz stehenden Fork-Variante der Softwarebasis von Camunda 7 mit definierten Anforderungen an Kompatibilität, Pflege, Support, Enterprise-Funktionalitäten im Sinne dieser Leistungsbeschreibung, sowie begleitenden Dienstleistungen Alle Länder sind für die Beschaffung und Bereitstellung der Software selbst verantwortlich. Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen Einsatzplanung für KONSENS. Die Rahmenvereinbarung dient der Festlegung der vertraglichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen für spätere Einzelabrufe und begründet keine Abnahmeverpflichtung. Die konkrete Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Einzelabrufen, die als EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A ausgestaltet werden. Der Abruf der Leistungen erfolgt während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bedarfsgerecht (möglich sind jeweils ein oder mehrere Abrufe) durch die Bezugsberechtigten oder durch von diesen in der Rahmenvereinbarung benannte Dritte, wie etwa öffentlich-rechtliche Dienstleister ("Abrufberechtigte") entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb (vgl. die Auflistung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten in Anhang A zu diesem Dokument). Die Auflistung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten in Anhang A zu diesem Dokument entspricht dem derzeitigen Stand. Während der Vertragslaufzeit können jedoch organisatorische oder strukturellen Änderungen eintreten, durch die sich die Abrufberechtigungen ändern können. Die jeweiligen Bezugs-/Abrufberechtigten informieren den Auftragnehmer über solche Änderungen in geeigneter Form. Die Leistungsstandorte sind in Anhang A: gelistet. Die Vertragsparteien können nach eigenem Ermessen das Beschaffungsvorhaben auch für Anwendungen außerhalb des Vorhabens KONSENS einsetzen, soweit dies nicht ausdrücklich anders geregelt wird.
Die Lieferung der Software erfolgt digital. Vor-Ort-Leistungen sind an den in "Anhang A:" aufgeführten Leistungsstandorten zu erbringen., anyw
#Besonders auch geeignet für:other-sme#