Lieferung von Schneepflügen für Hessen Mobil
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Lieferung von Schneepflügen für Hessen Mobil
anyw-cou, Germany
Vertragsstrafe nach § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Der Auftragnehmer hat für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen als Vertragsstrafe nach § 20 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zu leisten: 5% der Nettoauftragssumme für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ergebenden Verpflichtung; bei mehreren Verstößen wird die Vertragsstrafe auf 10 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag begrenzt.
Lieferung, Montage und Einweisung von 24 Mehrscharschneepflügen auf vorhandene Trägerfahrzeuge ab 18 Tonnen. Geräteplatte passend auf Anbauplatte Bauform F1C nach DIN 15432
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Lieferung, Montage und Einweisung von 4 Mehrscharschneepflügen auf vorhandene Trägerfahrzeuge ab 18 Tonnen. Geräteplatte passend auf Anbauplatte Bauform F1C nach DIN 15432
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