Planung und Bau des Neubau Gymnasium am Schulcampus Oldenburg i.H.

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimea83b5aa6-4a55-4af0-b6ae-10257d51e14bSHStadt Oldenburg in Holstein
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DeadlineExpired13 Aug 2026, 10:00
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Key information

Contract type
Deadline
13 Aug 2026, 10:00
CPV codes
45214220 - Secondary school construction work45214200 - Construction work for school buildings
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
13 Jul 2026, 13:35

Overview

Die Stadt Oldenburg in Holstein errichtet am Schulcampus Oldenburg i.H. (Göhler Straße/Adolf-Friedrich-Straße 1) den Ersatzneubau des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums als 2. Bauabschnitt und abschließenden Baustein des Gesamtprojekts „Schulcampus Oldenburg in Holstein“. Grundlage für den Ersatzneubau ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom November 2024, wonach der Ersatzneubau gegenüber einer umfassenden Bestandsanierung als termin- und kostensicher sowie über den Lebenszyklus wirtschaftlicher bewertet wurde. 1.Projektbeschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die schlüsselfertige Planung, Ausführung, Koordination, Inbetriebnahme und Übergabe des Neubaus „Gymnasium am Schulcampus Oldenburg i.H.“ einschließlich aller hierzu erforderlichen Leistungen der Kostengruppen 200 bis 500 nach DIN 276 nach Maßgabe der Funktionalen Leistungsbeschreibung, des Generalunternehmervertrages und der weiteren Planungs- und Vertragsunterlagen. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche Leistungen, die in der Funktionalen Leistungsbeschreibung, dem Generalunternehmervertrag oder den weiteren Planungs- und Vertragsunterlagen beschrieben sind oder die zur funktionsgerechten, betriebsgerechten und schlüsselfertigen Herstellung des Neubaus einschließlich der zugehörigen Außenanlagen erforderlich sind.

Ostholstein, Germany

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen,den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb - Neubau Gymnasium am Schulcampus Oldenburg i.H." zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 30. Juli 2026 (12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer. Kostenobergrenze: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ihr ein abschließendes Budget für die Finanzierung des Vorhabens zur Verfügung steht. Die Einhaltung dieses Budgets ist für den Auftraggeber ein übergeordnetes Projektziel. Vor diesem Hintergrund ist Mindestbedingung für die Abgabe eines wertungsfähigen, finalen Angebots die Einhaltung der Kostenobergrenze in Höhe von EUR 19,78 Mio. brutto (KG 200 bis 700). Die indikativen Angebote werden nur dann zu Verhandlungen zugelassen, wenn erwartbar ist, dass diese bei Abgabe des finalen Angebots die o.g. Mindestbedingung einhalten werden.

Einbettung in das Gesamtprojekt „Schulcampus Oldenburg in Holstein“: Die Stadt Oldenburg in Holstein entwickelt am Standort Göhler Straße / Adolf-Friedrich-Straße 1 einen zusammenhängenden Schulcampus als modernen Bildungsstandort mit gymnasialen und gemeinschaftsschulischen Angeboten. Herzstück des Campus sind das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und die Wagrien-Gemeinschaftsschule, die in eigenständigen Gebäuden untergebracht und über gemeinsame Infrastrukturen miteinander verbunden werden sollen. Im 1. Bauabschnitt des Gesamtprojekts wurden auf dem ehemaligen, südlich des abgän-gigen Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums gelegenen Sportplatz bereits folgende Neubauten realisiert und im Frühjahr 2025 fertiggestellt sowie in Betrieb genommen: • ein Fachklassentrakt, • ein Neubau für die Wagrien-Gemeinschaftsschule, • eine Vierfeld-Multifunktionshalle mit Einfeld- und Dreifeldsporthalle. Die Neubauten des ersten Bauabschnitts wurden von einem interdisziplinären Planungsteam um ppp architekten aus Lübeck geplant. Dieses Planungsteam aus Architektur, Technischer Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Energieplanung und Freianlagen hat den Schulcampus in Oldenburg i. H. als Gesamtheit konzipiert und bildet damit die planerische Grundlage für den nun anstehenden 2. Bauabschnitt mit dem Neubau des Gymnasiums. Als Teil des Gesamtkonzepts dient der Neubau der Gemeinschaftsschule aktuell noch als Interimsstandort für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, während der Altbau aus den 1960er-Jahren sukzessive zurückgebaut wird. Der Standort wird damit städtebaulich, funktional und pädagogisch neu geordnet und zu einem zukunftsfähigen Schulcampus entwickelt. Der Rückbau umfasst das bisherige Hauptgebäude des Gymnasiums sowie weitere Bestandsgebäude, insbesondere die bisherige Turnhalle. Der Abbruch ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Beauftragung ist das Baufeld voraussichtlich geräumt. Rückbaugruben, insbesondere im Bereich des bisherigen Untergeschosses, können jedoch noch nicht verfüllt sein. Von dem Abbruchunternehmen bereitgestelltes Beton-RC-Material zur Widerverfüllung ist durch den Generalunternehmer bei Planung, Baustellenein-richtung, Erdarbeiten, Gründung und Bauablauf zu berücksichtigen. Neubau des Freiherr-Vom-Stein-Gymnasiums: Gegenstand des zweiten Bauabschnitts und dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung ist der Neubau des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums am Schulcampus Oldenburg in Holstein. Der Neubau entsteht im Bereich des abgängigen Bestandsgebäudes und umfasst das Schulgebäude einschließlich der zugehörigen Außenanlagen. Mit der Realisierung des Gymnasiums als 2. Bauabschnitt wird das Gesamtprojekt „Schulcampus“ abgeschlossen. Am Standort Göhler Straße / Adolf-Friedrich-Straße werden nach Fertigstellung des Gymnasiums das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und die Wagrien-Gemeinschaftsschule räumlich zu einem Campus zusammengeführt. Beide Schulen behalten jeweils eigene Gebäude und pädagogische Bereiche; gemeinsam genutzt werden insbesondere: • die Vierfeld-Multifunktionshalle mit Einfeld- und Dreifeldhalle im Süden des Campus, • der Fachklassentrakt, • zentrale Campus-Freiflächen und Erschließungen. Die Neubauten des 1. Bauabschnitts dienen in architektonischer, funktionaler und technischer Hinsicht als Vorlage und Referenz für den Gymnasiumsneubau – sowohl in der städtebaulichen Einbindung und Architektursprache als auch in Grundrissorganisation, Materialwahl und Farbkonzept. Der Neubau des Gymnasiums ist als Massivbau mit Klinkerfassade und Sichtbetonstürzen geplant und umschließt einen zentralen Innenhof. Die Ostseite ist als Einbund, die Nord- und Westseite als Zweibund mit Unterrichtsräumen beidseitig eines Flurs ausgebildet. Das Gebäude wird im Wesentlichen über eine zentrale Eingangs- und Pausenhalle mit Sitzstufenanlage erschlossen. Im Obergeschoss befinden sich überwiegend Unterrichtsräume und Freilernzonen; im Erdgeschoss sind neben weiteren Unterrichtsräumen insbesondere Verwaltung, eine kleine Bibliothek, Krankenzimmer und Sanitätsdienst angeordnet. Im Untergeschoss entstehen Lagerflächen, Umkleiden für Reinigungspersonal, ein Archiv und ein zentraler Hausmeisterbereich für die Gesamtliegenschaft. Ein Aufzug erschließt alle Ebenen barrierefrei und dient zugleich dem Materialtransport. Am Ende der Bauausführung ist eine Brückenverbindung zwischen dem Obergeschoss des Gymnasiums und dem Obergeschoss des Fachklassentrakts vorgesehen, um die Gebäude auch funktional zu einem Campusensemble zu verbinden. Einbindung in den laufenden Campusbetrieb: Die Bauausführung des Gymnasiums erfolgt im laufenden Schulbetrieb der bereits fertigge-stellten Gebäude des 1. Bauabschnitts. Dies erfordert eine besonders sorgfältige Bauab-laufplanung und erhöhte Rücksichtnahme auf: • die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern sowie des gesamten Campus-Personals, • die Aufrechterhaltung eines geordneten Unterrichtsbetriebs, • lärmsensible Zeiträume (insbesondere Abiturprüfungen und weitere Prüfungsphasen), • gesicherte Rettungs- und Fluchtwege sowie klare Baustellen- und Schulwegtrennungen. Der Generalunternehmer hat hierfür ein in sich schlüssiges Sicherheits-, Logistik- und Bauphasen-Konzept zu entwickeln, das diese Rahmenbedingungen berücksichtigt und mit dem Auftraggeber, der Schulleitung und dem Planungsteam abzustimmen ist. Das Sicherheits-, Logistik- und Bauphasen-Konzept ist während der Bauzeit fortzuschreiben und hat insbesondere Baustellenzufahrten, Verkehrsführung, Absperrungen, Beschilderungen, provisorische Wege, Schutzmaßnahmen für Personen, bestandsanlagen und angrenzende Nutzungen sowie die Aufrechterhaltung von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten zu berücksichtigen. Erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen sind durch den Generalunternehmer rechtzeitig zu veranlassen.

Ostholstein, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Auswahlwertung zur Begrenzung der Bewerberzahl: A. Kriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: I. Netto-Umsatz des Bewerbers im Mittel der abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025) (max. 10 Punkte): Umsatz kleiner 10 Mio. EUR netto - 0 Punkte, Umsatz ab 10 Mio. EUR netto und kleiner 30 Mio. EUR netto - 2 Punkte, Umsatz ab 30 Mio. EUR netto und kleiner 60 Mio. EUR netto - 4 Punkte, Umsatz ab 60 Mio. EUR netto und kleiner 80 Mio. EUR netto - 6 Punkte, Umsatz ab 80 Mio. EUR netto und kleiner 100 Mio. EUR netto - 8 Punkte, Umsatz ab 100 Mio. EUR netto - 10 Punkte; Personelle Ausstattung: II. Berufserfahrung der Projektleiter: 1. Berufserfahrung des Projektleiters (Mindestanforderungen mind. 5 Jahre Berufserfahrung) (max. 15 Punkte): < 8 Jahre - 0 Punkte, ab 8 Jahre - 5 Punkte, ab 10 Jahre - 10 Punkte, ab 12 Jahre - 15 Punkte; 2. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (Mindestanforderung mind. 5 Jahre Berufserfahrung) (max. 10 Punkte): < 7 Jahre - 0 Punkte, ab 7 Jahre - 3 Punkte, ab 8 Jahre - 6 Punkte, ab 10 Jahre - 10 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: III. Referenzen der Projektleiter: Persönliche Referenz des Projektleiters (max. 15 Punkte): Einschlägige Referenz einer Generalunternehmerleistung auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung - 3 Punkte, Bauordnungsrechtliche Abnahme des Objektes nach dem 01.01.2022 - 3 Punkte, Projekt beinhaltet Planung mind. ab LPH 5 - 3 Punkte, Nutzung weiterführende Schule mit Fachräumen - 3 Punkte, Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KGR 200-500 gem. DIN 276 mind. 13 Mio. EUR netto - 3 Punkte; Persönliche Referenz des stellvertretenden Projektleiters (max. 10 Punkte): Einschlägige Referenz einer Generalunternehmerleistung auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung - 2 Punkte, Bauordnungsrechtliche Abnahme des Objektes nach dem 01.01.2022 - 2 Punkte, Projekt beinhaltet Planung mind. ab LPH 5 - 2 Punkte, Nutzung als weiterführende Schule mit Fachräumen - 2 Punkte, Höhe der anrechenbaren Herstellkosten KGR 200-500 gem. DIN 276 mind. 13 Mio. EUR netto - 2 Punkte; IV. Unternehmensreferenzen (max. 40 Punkte): Jede Referenz wird nach den folgenden Kriterien bewertet: Referenz enthält die Planung ab LPH 5 (max. 4 Punkte): Referenz 1 - 0 Punkte, Referenz 2 - 2 Punkte, Referenz 3 - 2 Punkte; Referenz betrifft eine weiterführende Schule mit Fachräumen (max. 6 Punkte): Referenz 1 - 2 Punkte, Referenz 2 - 2 Punkte, Referenz 3 - 2 Punkte; Referenz enthält die Durchführung der Baumaßnahme im laufenden Schulbetrieb in angrenzenden Bauteilen oder auf einem gemeinsamen Campus (max. 6 Punkte): Referenz 1 - 2 Punkte, Referenz 2 - 2 Punkte, Referenz 3 - 2 Punkte; In der Referenz wurde ein baulicher Anschluss an ein Bestandsgebäude realisiert (max. 6 Punkte): Referenz 1 - 2 Punkte, Referenz 2 - 2 Punkte, Referenz 3 - 2 Punkte; Die Referenz umfasst eine Bruttogrundfläche von mind. 6.000 qm (max. 6 Punkte): Referenz 1 - 2 Punkte, Referenz 2 - 2 Punkte, Referenz 3 - 2 Punkte; Die Referenz weist Baukosten (KG 200-500) von mind. 13 Mio. EUR netto auf (max. 6 Punkte): Referenz 1 - 2 Punkte, Referenz 2 - 2 Punkte, Referenz 3 - 2 Punkte; Die bauliche Abnahme erfolgte nach dem 01.01.2022 (max. 6 Punkte): Referenz 1 - 2 Punkte, Referenz 2 - 2 Punkte, Referenz 3 - 2 Punkte. Einschlägigkeit: Einschlägigkeit liegt vor, bei der schlüsselfertigen Errichtung eines Bildungsbaus oder eines öffentlichen Gebäudes mit vergleichbaren technischen Anforderungen. Die Mindestanforderungen an die Eignung sind zu beachten. Zusätzliche Information zum Auftragsgegenstand: Auftrag: Die Stadt Oldenburg in Holstein hat beschlossen, den Neubau des Gymnasiums am Schulcampus als Generalunternehmerleistung zu vergeben. Ziel ist es, auf Basis dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung frühzeitig Kosten-, Termin- und Qualitätssicherheit zu erreichen. Die vorliegende Funktionale Leistungsbeschreibung definiert hierzu die grundlegenden funk-tionalen, technischen und gestalterischen Anforderungen an den Neubau des Gymnasiums sowie an die zugehörigen Außenanlagen. Der Bauantrag wurde zu Beginn des Jahres gestellt; die Baugenehmigung soll zum Baubeginn vorliegen. Eine nicht vollständig durchgearbeitete Ausführungsplanung in Form von Leitdetails ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die jeweils maßgeblichen Planungsstände und Verantwortlichkeiten sind der Schnittstellenliste zu entnehmen. Der Generalunternehmer übernimmt auf dieser Grundlage die weitere Ausführungsplanung, die Errichtung und die schlüsselfertige Realisierung des Neubaus einschließlich der Koordination aller erforderlichen Leistungen, um den abschließenden 2. Bauabschnitt des Schulcampus Oldenburg in Holstein termingerecht, wirtschaftlich und qualitätsgerecht umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere die Koordination aller Fachdisziplinen und Schnittstellen, die Realisierung einschließlich Außenanlagen und technischer Gebäudeausrüstung, die Inbetriebnahme, die Dokumentation, die Einweisung der Nutzer und Betreiber sowie die Übergabe des betriebsbereiten Gebäudes. Die Baureihenfolge ist so zu planen und umzusetzen, dass Neubau, Brückenverbindung, technische Anschlüsse, Außenanlagen, provisorische und endgültige Wegführungen sowie Inbetriebnahme- und Übergabeprozesse funktional aufeinander abgestimmt sind. Der Umzug des Gymnasiums in den Neubau ist mit der Auftraggeberin, den Nutzern und den weiteren Projektbeteiligten abzustimmen. Der Generalunternehmer hat alle für den Schulbetrieb erforderlichen Nachweise, Prüfungen, Abnahmen, Bestandsunterlagen, Bedienungs- und Wartungsanlagen, Dokumentationen, Einweisungen sowie sonstige Unterlagen und Leistungen rechtzeitig vollständig zu erbringen. Die äußere und innere Gestaltung des Neubaus ist am Material- und Farbkonzept des Gesamtcampus auszurichten. Hierzu zählen insbesondere die robuste, schulgeeignete Bauweise, die Klinkerfassade, Sichtbetonelemente, abgestimmte Metall- und Fassadenfarben sowie helle, belastbare Innenraumoberflächen mit gezielten farblichen Akzenten. Sichtbare Oberflächen, Materialien, Farben und Produkte sind nach Maßgabe der Funktionalen Leistungsbeschreibung zu bemustern und mit der Auftraggeberin abzustimmen. Weitere Einzelheiten können der Funktionalen Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Contracting authorities1

SH
deOldenburg in Holstein, Germany
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