Stadt Wuppertal - Vergabe der Durchführung der notärztlichen Versorgung
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Key information
Overview
Die Stadt Wuppertal beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 9 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Beauftragt wird die notärztliche Besetzung der von der Trägerin vorgehaltenen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und dem Intensivtransportwagen (ITW). Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung von fachlich und gesundheitlich geeignetem ärztlichem Personal für die Durchführung der Notfallrettung und der Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst / Sonderbedarf im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt. Der Auftrag wird in sechs Lose aufgeteilt. Es gibt 5 NEF-Lose und 1 ITW-Los. Es besteht eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung. Jeder Bieter kann max. auf drei NEF-Lose und das ITW-Los ein Angebot abgeben.
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten. Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden. Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen. 2) Aufklärungs- und Auskunftsverlangen: Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese der Auftraggeberin unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation auf der genutzten eVergabeplattform einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 20.08.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, • dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; • dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; • dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; • in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile / Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3 AzA) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. 4) Nachunternehmer: Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig. Nach Ansicht der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. 5) Eignungsleihe: Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG i. V. m. § 47 Abs. 5 VgV bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus. Die Eignungsleihe ist damit nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziff. 11 der AzA zulässig. Es ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4 AzA) zu verwenden. 6) Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU: Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen. 7) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Entgeltverhandlungen gemäß § 14 RettG NRW offengelegt wird. 8) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 9) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
12 Jul 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
13 Jul 2026, 09:24
Dispatch date
Milestone
13 Jul 2026, 22:00
Publication date
Publication
27 Aug 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
31 Mar 2027, 22:00
Contract start date
Deadline
30 Mar 2031, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.