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Identifier
Contract type
—
Deadline
4 Aug 2026, 09:00
CPV codes
33100000 - Medical equipments48180000 - Medical software package72000000 - IT services: consulting, software development, Internet and support
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
—
Publication date
6 Jul 2026, 22:00

Overview

Die aufgeführten Auftraggeber beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung für eine Collaborative Telemedizin abzuschließen.

#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CHSP2# Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Auftraggeber wie folgt: Auswahlkriterium Anzahl der vergleichbaren Referenzen = max. 20 Punkte Auswahlkriterium Qualität der vergleichbaren Referenzen = max. 80 Punkte Max. Gesamtpunkte = 100 *** Auswahlkriterium 1: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss Größer gleich 3 Referenzen = 2 Punkte Größer gleich 4 Referenzen = 4 Punkte Größer gleich 5 Referenzen = 6 Punkte Größer gleich 6 Referenzen = 8 Punkte Größer gleich 7 Referenzen = 10 Punkte Größer gleich 8 Referenzen = 12 Punkte Größer gleich 9 Referenzen = 14 Punkte Größer gleich 10 Referenzen = 16 Punkte Größer gleich 11 Referenzen = 18 Punkte Größer gleich 12 Referenzen = 20 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5. *** Auswahlkriterium 2: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die Vergabestelle wertet dabei max. 3 Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunkt-zahl. Alle übrigen Teilnahmeanträge erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). *** Gesamtauswahlentscheidung Zur Angebotsabgabe werden die drei geeignetsten Bewerber aufgefordert. Die Auswahl richtet sich nach der jeweils erreichten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.

Contracting authorities5

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Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.