Blindeninstitutsstiftung Würzburg – Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
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Key information
Overview
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg plant den Neubau einer Wohn- und Förderstätte für bis zu 24 blinde / sehbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene auf dem Gelände BfW in Veitshöchheim. ● Ein Lageplan mit grundsätzlicher Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie erste Grundrissüberlegungen zum Gebäude liegen vor. Ein Freiflächengestaltungsplan liegt ebenfalls vor. Der AG geht davon aus, dass mit den vorliegenden Unterlagen bereits Teilleistungen der LPH 1 + 2 erbracht sind. ● Die vorläufigen Baukosten (KG 300-500) nach DIN 276 werden mit ca. 11,25 Mio. € netto angenommen. ● Eine Beschreibung im Detail kann den der Maßnahmenbeschreibung als Anlage 01 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Veitshöchheim, Würzburg, Germany
a) Die Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG zur Verfügung. ● b) Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Textform darauf hinzuweisen. ● c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in den Eignungskriterien unter 5.1.9 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig. (Siehe auch Vergabeunterlagen – Anlage 02: Wertungsmatrix Stufe 1) ● d) Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich. ● e) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird. ● f) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch (exakt gleiche bzw. Höchstpunktzahl), behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen ● g) Bei weniger als drei Bewerbern nach Eignungsprüfung in der 1. Stufe, behält sich der Auftraggeber vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen. ● h) Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ein Unternehmen die Teilnahme am weiteren Verfahren abgesagt bzw. nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren ausgeschlossen wird. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die ihren Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben. Die Auswahl erfolgt entsprechend der geprüften Rangfolge und wird ggf. gem. Punkt f) durch Losverfahren getroffen. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht. ● i) Sofern nach VgV §17 (10) verhandelt wird, weist der Auftraggeber hiermit darauf hin, dass die persönliche Teilnahme am vorgesehenen Verhandlungstermin von den Bietern Stufe 2 erwartet wird. Eine Nichtteilnahme kann zum Ausschluss führen. ● j) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.blindeninstitut.de/de/info/datenschutz/
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen | Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt / ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmer für die Freianlagenplanung / eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich) ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ●●● Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ●●● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI (außer Wertung im VgV) ●●● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ●●● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ●●● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ●●● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Veitshöchheim, Würzburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance# Besonders geeignet für Freiberufler
06 Jul 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
06 Jul 2026, 07:00
Issued at
Publication
06 Aug 2026, 10:00
LOT-0001 Participation request reception period
Deadline
None recorded.