Baumeister_ZINA Ulm
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Der Bereich IV Wirtschaft und Logistik und der Bereich II Infrastruktur des Universitätsklinikums Ulm beabsichtigt die Beauftragung von Bauarbeiten. Im Universitätsklinikum Ulm wird eine Beobachtungsstation angebaut sowie in der Zentralen Interdisziplinären Notaufnahme (ZINA) umgebaut.
Ulm, Ulm, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYHYT1BYAT1M# Formular 214 (Besondere Vertragsbedingungen): 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B): 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter Ziff. 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 Prozent der Netto-Abrechnungssumme; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfristen vereinbarten Einzelfristen ist Bezugsgröße derjenige Teil der Netto-Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden, abrechenbaren Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz desjenigen Teils der Netto-Abrechnungssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden, abrechenbaren Leistungen entspricht. Überschreitet der Auftragnehmer lediglich vereinbarte Einzelfristen, wird die Frist für die Vollendung der Leistung jedoch eingehalten, beträgt die maximale Vertragsstrafe 3% der berechtigten Netto-Abrechnungssumme. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfristen vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 2.4 Die Vertragsstrafenregelung gilt ebenso im Falle einer Vereinbarung neuer von Ziff. 1 abweichender Vertragstermine. Einer neuen Vereinbarung der Vertragsstrafe bedarf es in diesem Fall nicht. 2.5 Der Auftraggeber kann sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung vorbehalten. 2.6 Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt neben der Vertragsstrafe unberührt. Jede verwirkte Vertragsstrafe wird auf solche Schadensersatzsprüche angerechnet."
Im Süden soll das Gebäude um einen Anbau an das bestehende Bauteil F erweitert werden. Weiterhin wird ein Teil der Garagen aufgelöst und die dabei entstehenden Flächen der ZINA hinzugefügt. Im Erdgeschoss des unterkellerten Anbaus wird die neu zu schaffende Beobachtungsstation (Decision Unit) untergebracht. Der neue Anbau soll in Massivbauweise (Beton) konventionell errichtet werden.
Ulm, Ulm, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#