Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime142 e -zbs- r 10/2026ZMZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
1,525 days left
Estimated value€5,959,923
Deadline1,525 days left30 Nov 2030, 00:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
30 Nov 2030, 00:00
CPV codes
64110000 - Postal services60160000 - Mail transport by road64100000 - Post and courier services64112000 - Postal services related to letters64121100 - Mail delivery services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€5,959,923
Publication date
29 Jun 2026, 12:44

Overview

Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung.

Abholstellen sind die in der Anlage 2a genannten Justizdienststellen in Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich gliedert sich die Justizlandschaft in: • das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg • das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • das Oberlandesgericht Naumburg • vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen • das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg • zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg • das Landessozialgericht in Halle (Saale) • drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg • das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) • vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg • vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal • drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt • die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz • die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale) • den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz • den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen., Magdeburg, DEE03, Germany

(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 22.07.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Die Bieter haben ferner die Erklärung zur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Anlage 6) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen. (6) Die geforderten Konzepte sind mit der Anlage 7 (Konzept_Formblatt) einzureichen.

Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung.

Abholstellen sind die in der Anlage 2a genannten Justizdienststellen in Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich gliedert sich die Justizlandschaft in: • das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg • das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • das Oberlandesgericht Naumburg • vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen • das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg • zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg • das Landessozialgericht in Halle (Saale) • drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg • das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) • vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal • das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau • die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg • vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal • drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt • die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz • die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale) • den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz • den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen., Magdeburg, DEE03, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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