Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Fahrradvermietsystems „MOBIbike 2“

CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime03d8fed1-0194-4f55-ada5-1bdb26d9f196DADresdner Verkehrsbetriebe AG
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Deadline3 days left30 Jul 2026, 08:00
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Identifier
03d8fed1-0194-4f55-ada5-1bdb26d9f196
Contract type
Deadline
30 Jul 2026, 08:00
CPV codes
60000000 - Transport services (excl. Waste transport)34430000 - Bicycles72250000 - System and support services79342300 - Customer services
Status
UNKN
Notice type
CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime
Estimated value
Publication date
29 Jun 2026, 17:38

Overview

Der Konzessionsgeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein öffentlich zugängliches regionales Fahrradvermietsystem unter der etablierten Marke MOBIbike für Dresden und perspektivisch weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch. Mit der Ausschreibung soll die Einrichtung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung eines integrierten Bikesharing-Systems in Dresden und perspektivisch in weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des ZVVO erreicht werden. MOBIbike soll als verlässliches, wirtschaftliches und skalierbares Angebot insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote ergänzen sowie nachhaltiges multimodales Mobilitätsverhalten stärken.

Dresden, 01219, Dresden, Germany

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) einzureichen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzessionsnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Konzessionsgeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Konzessionsgeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Konzessionsgeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Konzessionsgebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Konzessionsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Konzessionsnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Konzessionsvergabe dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. 7. Jeder Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die dem Konzessionsgeber aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den Konzessionsgeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bewerber/ Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen. 8. Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS unter erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 9. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 10. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. 11. Teilnahmeanträge oder Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/ Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 12. Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Konzessionsgebers zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. 13. Der Konzessionsgeber wird die nicht berücksichtigen Bewerber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 14. Die Bewerber erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 15. Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 16. Juli 2026, Ortszeit 20:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zur Ausschreibung Konzession MOBIbike 2“ zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert über den Link veröffentlicht, soweit sie für alle Bewerber von Interesse sind. Andernfalls erfolgt die Beantwortung individuell für den jeweiligen Bewerber. Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei registrierte Bewerber werden durch die Vergabeplattform informiert. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber umgehend darauf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeportals an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. 16. Die Anzahl der Bewerber, die vom Konzessionsgeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis vier Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien (vgl. Anlage D zum 1. Verfahrensbrief).

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG als Konzessionsgeber beabsichtigt, die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein öffentlich zugängliches regionales Fahrradvermietsystem unter der etablierten Marke MOBIbike. Gegenstand der Konzessionsvergabe ist die Einrichtung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung eines integrierten Bikesharing-Systems in Dresden und perspektivisch in weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des ZVVO. MOBIbike soll als verlässliches, wirtschaftliches und skalierbares Angebot insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote ergänzen sowie nachhaltiges multimodales Mobilitätsverhalten stärken. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die vollständige Bereitstellung und der Betrieb eines öffentlichen Fahrradvermietsystems, insbesondere einschließlich: - Bereitstellung und Betrieb der Fahrradflotte, - Errichtung und Betrieb von physischen Stationen und virtuellen Zonen, - Betrieb der erforderlichen IT-Systeme inklusive Datenbereitstellung, - Durchführung des laufenden Betriebs, Services und Kundenmanagements, - sowie der Integration in das bestehende Mobilitätsangebot der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Der Konzessionsnehmer tritt dabei gegenüber den Endkunden als Anbieter der Vermietleistung auf und trägt das wirtschaftliche Risiko des Betriebs im Rahmen des vereinbarten Vertragsmodells. Das System ist so konzipiert, dass neben dem Grundangebot im Stadtgebiet Dresden auch eine Einbindung weiterer Kommunen im Rahmen optionaler Erweiterungen gemäß der Leistungsbeschreibung und des Konzessionsvertrages ermöglicht wird. Eine Einbindung weiterer Kommunen erfolgt auf Grundlage eigenständiger Vereinbarungen zwischen dem Konzessionsnehmer und der jeweiligen Kommune. Die in der Leistungsbeschreibung und dem Konzessionsvertrag definierten Anforderungen und Konditionen bilden hierfür den Rahmen. Das Bikesharing-System ist durch den Konzessionsnehmer, insbesondere als - öffentliches, mit dem Öffentlichen Personennahverkehr verzahntes Fahrradvermietsystem, - Mischflotte mit muskelbetriebenen Standardfahrrädern und Pedelecs, - hybrides System mit festen Stationen und virtuellen Zonen sowie - ganzjährig, 24/7 nutzbar und digital gesteuertes Mobilitätsangebot, auszugestalten. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Konzessionsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen

Dresden, 01219, Dresden, Germany

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

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29 Jun 2026, 17:38

Issued at

Publication

01 Jul 2026, 00:00

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Publication

30 Jul 2026, 08:00

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