Belieferungen der Justizvollzugseinrichtungen in NRW mit medizinischen Verbrauchsmaterialien ab 01.08.2026
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Belieferung der Justizvollzugseinrichtungen in NRW mit medizinischen Verbrauchmaterialien
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YDGYTWU6GQ2J# Gemäß § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot, d. h. das mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis erteilt. Dazu werden der Preis und die leistungsbezogenen Qualitätskriterien mit Punkten bewertet. Zu dessen Ermittlung werden folgende Wertungskriterien zugrunde gelegt (Gewichtung in Klammern): - Preis laut Preisblatt (70 %) - Rabatt auf Produkte / spezielle Einzelbestellungen außerhalb der Festpreisliste (10%) - Expressversand möglich (5%) - Online-Shop vorhanden (zur beschleunigten Bestell-Abwicklung) (15 %) Es wird eine Bepunktung vorgenommen, die maximal 100 Punkte beträgt. Die Bepunktung erfolgt auf eine Dezimalstelle bei kaufmännischer Rundung. Die Bieterin mit der danach ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Ausschlaggebend für die Zuschlagserteilung ist somit das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Der günstigste Preis allein ist nicht entscheidend.