Bauliche Erneuerung des Klinikums Bayreuth - Planungsleistungen für den 3. Bauabschnitt

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimed89643bf-ee7a-4a82-aa08-bc47500a65f8KVKlinikum Bayreuth GmbH (Auftraggeber und Vergabestelle)
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Deadline3 days left29 Jul 2026, 08:00
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Identifier
d89643bf-ee7a-4a82-aa08-bc47500a65f8
Contract type
Deadline
29 Jul 2026, 08:00
CPV codes
71240000 - Architectural, engineering and planning services71221000 - Architectural services for buildings71320000 - Engineering design services71321000 - Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings71327000 - Load-bearing structure design services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
26 Jun 2026, 13:38

Overview

Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums Bayreuth ergebenden 3. Bauabschnitt, bestehend insbesondere aus folgenden Planungsleistungen / Leistungsbildern: Gebäude und Innenräume (Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI), Tragwerksplanung (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, dort: Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe; Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum; Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen, Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen; Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons (Konkret: Moppwaschbereich), Wärmeschutz und Energiebilanz gemäß Nr. 23 der Schriftenreihe AHO, Stand: August 2022, Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Nr. 17 der Schriftenreihe AHO, Stand: Dezember 2022, sowie übergeordnete Koordinierungsleistungen Planer.

Bayreuth, Germany

Das Angebot ist unter vollständiger Berücksichtigung der Vergabeunterlagen zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen. Das eingereichte (Erst-)Angebot muss verbindlich und zuschlagsfähig sein. Es muss sich auf sämtliche anzubietenden Leistungen gemäß den Leistungsanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere des Planungsvertrages, der Leistungsbilder sowie der Bewertungsmatrix erstrecken und hat sämtliche mit Angebotsabgabe geforderten Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen zu enthalten und diesen zu entsprechen. Das Angebot muss zudem den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den behördlichen Vorgaben entsprechen. Die Auftraggeberin hat sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vorbehalten, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne mit den Bietern in Verhandlungen einzutreten. Die verbindlichen Erstangebote werden daher vollständig gem. §§ 56 ff. VgV auf allen vier Wertungsstufen geprüft und bewertet. Mit Abgabe des verbindlichen Erstangebots hat der Bieter die Möglichkeit, Verhandlungsvorschläge (Änderungs-/Ergänzungswünsche, Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge etc.) zu den folgenden Vergabeunterlagen: Planungsvertrag, Leistungsbilder und Preisblatt, in Textform mit dem verbindlichem Erstangebot unter Verwendung des Dokuments „Verhandlungsvorschläge“ einzureichen. Der Vergabestelle steht es frei, Verhandlungsvorschläge der Bieter aufzugreifen und ganz oder teilweise zum Gegenstand von Verhandlungen zu machen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass seine eingereichten Verhandlungsvorschläge verhandelt oder gar angenommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle von Verhandlungen ausschließlich die Vergabeunterlagen: Planungsvertrag, Leistungsbilder und Preisblatt Gegenstand von Verhandlungen sein können. Darüberhinausgehende Inhalte der Vergabeunterlagen stellen Mindestanforderungen i.S.d. § 17 Abs. 10 S. 2 VgV dar, über die nicht verhandelt wird. Sollte die Auftraggeberin nicht den Zuschlag auf die verbindlichen Erstangebote erteilen, behält sie sich gem. § 17 Abs. 12 VgV ebenfalls vor, das Verhandlungsverfahren nach Abforderung zur Abgabe von verbindlichen Angeboten in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der angegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Die Auftraggeberin wird dabei gewährleisten, dass in der Schlussphase des Vergabeverfahrens noch so viele Angebote vorliegen, dass ein echter Wettbewerb gewährleistet ist, sofern eine ausreichende Anzahl an Bietern vorhanden ist. Hierzu wird anhand der im verbindlichen Angebot dargestellten Leistung eine Wertungsreihenfolge anhand der angegebenen Zuschlagskriterien gebildet. Bieter, die nach diesem Maßstab die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, werden jeweils zur Abgabe weiterer Folgeangebote bzw. finaler Angebote aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf einem der Ränge werden ggf. mehr Bieter aufgefordert. Die übrigen Bieter, deren Angebote nicht zu den wirtschaftlichsten gehören, werden als sog. „Reservebieter“ im Verfahren verbleiben. Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Reservebieter wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes (Folge-)Angebot abgeben. Die Auftraggeberin wird in diesem Fall einzelne Reservebieter nachnominieren. Die Nachnominierung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien, d.h. die Nachnominierung folgt der Rangfolge der Bewertung der Angebote. Die Auftraggeberin wird das Verfahren im Falle einer Nachnominierung so gestalten und fortsetzen, dass Reservebieter denselben Verfahrensstand erreichen und nicht diskriminiert werden. Vertrauliche Unterlagen, insbesondere die für die Angebotserstellung notwendigen Bestandteile des Funktions- und Raumprogramms, werden den ausgewählten und zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgeforderten Bietern im weiteren Verfahrensverlauf ausschließlich gegen Abgabe einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Bei diesen Unterlagen handelt es sich um schützenswerte Unterlagen der Auftraggeberin nach § 5 Abs. 3 VgV. Infolgedessen müssen die Bieter vor Zugriff auf diese Unterlagen eine gesonderte Vertraulichkeitserklärung über die Vergabeplattform einreichen. Die genauen Modalitäten der Bereitstellung sowie der Inhalt der Vertraulichkeitserklärung werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen Erstangebots mitgeteilt. Verzögerungen bei der Bereitstellung dieser Unterlagen, die auf eine schuldhaft verspätete Abgabe der Vertrauchlichkeitserklärung durch einen Bieter beruhen, gehen zu Lasten dieses Bieters.

Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags ist die Erstellung von Planungsleistungen für den abschnittsweisen Neubau des Klinikums Bayreuth ergebenden 3. Bauabschnitt, bestehend insbesondere aus folgenden Planungsleistungen / Leistungsbildern: Gebäude und Innenräume (Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI), Tragwerksplanung (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 zur HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 1 bis 6 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI), Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 zur HOAI, Anlagengruppe 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI, dort: Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe; Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum; Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen, Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen; Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons (Konkret: Moppwaschbereich), Wärmeschutz und Energiebilanz gemäß Nr. 23 der Schriftenreihe AHO, Stand: August 2022, Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Nr. 17 der Schriftenreihe AHO, Stand: Dezember 2022, sowie übergeordnete Koordinierungsleistungen Planer.

Bayreuth, Germany

In einem ersten Schritt wird ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich jedes interessierte Unternehmen gem. § 17 Abs. 2 VgV mit einem Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahme- und Bewerbungsfrist beteiligen kann. In diesem Verfahrensstadium wird gem. § 122 GWB i.V.m. §§ 42 ff. VgV die Eignung der Bewerber anhand der in der EU-Bekanntmachung dargestellten Eignungskriterien und anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Nachweise geprüft. Neben der Eignungsprüfung erfolgt im Teilnahmewettbewerb die Prüfung über das Vorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe (gem. §§ 123, 124 GWB) (Vordruck 11 und Vordruck 12) , Ausschlussgründe nach den Russland-Sanktionen (gem. Art. 5k der Verordnung Nr. 833/2014 EU in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026) (Vordruck 14) und Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Vordruck 13), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Vordruck 13), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (Vordruck 13), § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (Vordruck 13), § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) (Vordruck 13) bzw. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (Vordruck 13). Nur die geeigneten Bewerber, für welche auch keine Ausschlussgründe vorliegen, werden dann von der Auftraggeberin förmlich zur Abgabe von verbindlichen (Erst-)Angeboten aufgefordert, vgl. § 17 Abs. 4 VgV. Dabei wird soweit erforderlich der Teilnehmerkreis beschränkt. Im Teilnahmewettbewerb werden mindestens drei nach der in der EU-Bekanntmachung dargestellten Eignungskriterien geeignete sowie nach der in der EU-Bekanntmachung dargestellten Auswahlkriterien besten Bewerber ausgewählt, die in der ersten Angebotsphase zur Abgabe eines verbindlichen (Erst-)Angebots nach § 17 Abs. 4 VgV aufgefordert werden. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von der Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Die Übersicht der einschlägigen Eignungskriterien sowie der für die Auswahl geeigneter Bewerber herangezogenen Auswahlkriterien inkl. Erfüllungsgrade und Punkte ist dieser EU-Bekanntmachung und dem Dokument „Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien“ zu entnehmen. Beschränkung der Zahl der Bewerber: Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird gem. § 51 Abs. 1 S. 1 VgV begrenzt. Sofern nicht mehr als drei (3) Bewerber vorhanden sind, welche die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllen und zugleich für diese keine Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sind mehr als drei (3) Bewerber vorhanden, die die bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllen und sollten zugleich für diese keine Ausschlussgründe vorliegen, wird die Vergabestelle mindestens die drei (3) am besten geeigneten Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern. Die Höchstzahl der am besten geeigneten Bewerber, die ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird von der Vergabestelle bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt gemäß § 51 i.V.m. § 75 Abs. 6 VgV anhand objektiver und nicht-diskriminierender Auswahlkriterien. Die Auswahlkriterien sind in der in der EU-Bekanntmachung und in der Tabelle Eignungskriterien-Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb definiert. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Maximal können 32 Punkte erreicht werden. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Sollten zwei oder mehrere Bewerber auf einem für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Rang eine gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, wird die Stichentscheidung wie folgt getroffen: In einem ersten Schritt werden die im Auswahlkriterium „Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl“ (maximal 5 Punkte für mindestens 30 Beschäftigte) erzielte Punktzahl der punktgleichen Unternehmen miteinander verglichen. Der Bewerber mit der höheren Punktzahl in diesem Auswahlkriterium wird vorrangig zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte auch in dem Auswahlkriterium „Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl“ Punktgleichstand bestehen, werden beide Bewerber berücksichtigt.

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26 Jun 2026, 13:38

Issued at

Publication

28 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

29 Jul 2026, 08:00

LOT-0001 Participation request reception period

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