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-Aufstellung des geotechnischen Berichts gemäß DIN 4020 für die Behelfsumfahrung unter Einbezug der bereits vorhandenen geotechnischen Berichte der Brückenbauwerke -Aufstellung des Rückbau-/ Verwertungs- und Entsorgungskonzepts für die Abbruchmassen der Verkehrszeichenbrücken -Erstellung des BIM-Fachmodells für den Baugrund
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werdenbesonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. (ob Einreichung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb bzw. zur Angebotsabgabe)Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
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Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Vergabeunterlagen zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werdenbesonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. (ob Einreichung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb bzw. zur Angebotsabgabe)Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
23 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
24 Jun 2026, 11:44
Dispatch date
Milestone
24 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
27 Jul 2026, 09:00
Submission deadline
Deadline
14 Sept 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
30 Dec 2027, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.
23 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
24 Jun 2026, 11:44
Dispatch date
Milestone
24 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
27 Jul 2026, 09:00
Submission deadline
Deadline
14 Sept 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
30 Dec 2027, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.