AZV - Neubau der Kläranlage Untere Ahr in Remagen: Ingenieursleistungen der Baulogistik für das Bauvorhaben
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Key information
Overview
Der Abwasserzweckverband Untere Ahr (AZV UA) plant den Neubau der Kläranlage Untere Ahr in Remagen, nachdem die bestehende Kläranlage in Sinzig bei der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 schwer beschädigt wurde. Die für den Neubau ausgewählte Fläche liegt nördlich der B 266 auf einem Gelände, welches geodätisch etwa 7- 8 m über dem alten Standort liegt und somit hochwassersicher ist. Das Projekt befindet sich zurzeit in der Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3/4-HOAI). Nach Einreichung des Bauantrags im April 2026 soll noch im Jahr 2026 mit den vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der Kläranlage in Remagen begonnen werden. Auf dem Altstandort in Sinzig verbleibt lediglich ein Pumpwerk. Hierzu sind beratende, konzeptionelle, und ggf. baubegleitende Ingenieursleistungen im Bereich der Baulogistik durch ein fachlich qualifiziertes Ingenieurunternehmen erforderlich. Das nachfolgende, hier angefragte Leistungsbild ist für die technisch optimale Umsetzung der Baumaßnahme und die vergaberechtlich konforme Betreuung des Themas Baulogistik erforderlich und für den Projekterfolg von außerordentlicher Bedeutung. Es ist beabsichtigt, das u. g. Leistungsbild 3-stufig zu vergeben. Ausführungszeiten: - Stufe 1: unmittelbar nach Beauftragung, voraussichtlich September 2026, - Stufe 2: Anfang des 1. Quartals 2027, - Stufe 3: Anfang des 2. Quartals 2027 bis Ende 4. Quartal 2031.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7MZVQ# 1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung. 2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. 3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Eine Ausnahme von der Nutzung der Vergabeplattform besteht für das Zuschlagsschreiben. Dieses kann vom Auftraggeber direkt an die vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse versandt werden. 5. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 6. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.