Konzessionsvergabe Stadt Bremerhaven: Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum
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Key information
Overview
Die Stadt Bremerhaven strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits ca. 12 AC-Ladepunkte sowie im Rahmen des Deutschlandnetzes 10 HPC-Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet. Zusätzlich werden (ohne Beteiligung der Stadt) auf privatem Gelände öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet. Nun beabsichtigt die Stadt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zwei Betreiber auszuwählen, die voraussichtlich 151 weitere AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten und betreiben. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Konzession im Sinne der KonzVgV. Die Konzession wird in zwei Losen vergeben, wobei ein Bieter/eine Bietergemeinschaft grundsätzlich nur in einem Los den Zuschlag erhalten soll. Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - die Errichtung und der Betrieb von (über beide Lose) insgesamt voraussichtlich 151 AC-Ladeeinrichtungen (mit jeweils zwei Ladepunkten) sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter, - die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung für eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren. Die Stadt geht davon aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und zahlt daher keine Vergütung an den Bieter.
Fährstraße 20, Stadt Bremerhaven, 27568, DE502, Germany
Jeder Bewerber soll im Formular für den Eignungsnachweis (Anlage C zur Allgemeinen Bieterinformation) auch angeben, ob sich der Bieter/die Bietergemeinschaften auf alle oder nur auf einzelne Lose bewirbt. Die für das Angebot erforderlichen Unterlagen müssen bei einer Bewerbung auf mehrere Lose jedoch nur ein Mal eingereicht werden. Angebote, die zu spät oder aufgrund technischer Einschränkungen, die im Bereich des Bieters liegen, fehlerhaft oder verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungsverfahren überlassen werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit den Bietern verbundenen Unternehmen. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfahren beauftragten Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bieter hat sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, zu kennzeichnen. Die Stadt wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen.
Siehe Allgemeine Bieterinformation
DE502, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
siehe Allgemeine Bieterinformation
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#