Beschaffung einer Markierungsmaschine sowie eines Kombigerätes zur Demarkierung und Reinigung von Verkehrsflächen
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Key information
Overview
Beschaffung einer Markierungsmaschine sowie eines Kombigerätes zur Demarkierung und Reinigung von Verkehrsflächen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im vorliegenden Verfahren durch die Mitteldeutsche Flughafen AG vertreten. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen), ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für die Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist einschließlich der Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung über die Vergabeplattform des Auftraggebers nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. d) Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen). e) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. g) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DatenschutzGrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen)., Nordsachsen, Germany
Die Flughäfen der Mitteldeutschen Flughafen AG (Leipzig, Dresden) beabsichtigen zukünftig einen Teil der Markierungsarbeiten eigenständig durchzuführen. Hierfür beabsichtigt die MF-AG eine Markierungsmaschine für die Verarbeitung von Kaltfarbe anzuschaffen. Die Maschine muss StVO und StVZO konform sein. Sie muss 2 Farben in einem Arbeitsgang im Airless-Verfahren verarbeiten können. Des Weiteren muss die Aufbringung von Glasperlen gewährleistet sein. Im Zuge der Übergabe ist zwingend die Abnahme beim Hersteller erforderlich. Des Weiteren ist eine -Einweisung beim Kunden, sowie die Angabe der Lieferzeiten notwendig. Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 15 Jahre nach Lieferung sicherzustellen. Gewährleistung mindestens 24 Monate oder 2.400 Betriebsstunden, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Gegen Ende der Gewährleistungszeit ist eine eintägige Werkstattschulung für bis zu vier Mitarbeitende des Auftraggebers durchzuführen. Die Wartung sowie Gewährleistungsarbeiten sind durch vom Hersteller autorisierte Servicetechniker durchzuführen.
Nordsachsen, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Der Flughafen Leipzig-Halle beabsichtigt die Anschaffung einer Flächenkehrmaschine in Kombination mit Kehrteller Rechts und Höchstdruckwasseranlage zur Demarkierung und Beseitigung von Gummiabrieb. Einsatzbereich ist der öffentliche Straßenverkehr sowie Flugbetriebsflächen. Das Kombigerät muss im Einzeleinsatz als Kehrmaschine und nach Umrüstung als Demarkierungs-/Gummiabriebbeseitigung funktionieren. Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 15 Jahre nach Lieferung sicherzustellen. Gewährleistung mindestens 24 Monate oder 2.400 Betriebsstunden, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Gegen Ende der Gewährleistungszeit ist eine eintägige Werkstattschulung für bis zu vier Mitarbeitende des Auftraggebers durchzuführen. Die Wartung sowie Gewährleistungsarbeiten sind durch vom Hersteller autorisierte Servicetechniker durchzuführen.
Nordsachsen, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
22 Jun 2026, 07:23
Issued at
Publication
24 Jun 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
22 Jul 2026, 08:00
LOT-0002 Participation request reception period
Deadline
22 Jul 2026, 08:00
LOT-0001 Participation request reception period
Deadline
None recorded.