Schulbücher und schulbuchersetzende digitalen Medien im Rahmen der Lernmittelfreiheit - Rahmenvereinbarung
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern und schulbuchersetzenden digitalen Medien für die öffentlichen Schulen im Stadtgebiet Fürth für das Schuljahr 2026/2027. Die Schulen bestellen ihren wesentlichen Bedarf an Büchern vor bzw. nach den Sommerferien im Rahmen eines Haupt- und Nachbestelltermins von jeweils 4-6 Wochen, der dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung bekannt gegeben wird. Zu den lernmittelfreien Schulbüchern sind auch Atlanten und mathematische Formelsammlungen zu zählen, die von den Schulen an vom Eigenanteil befreite Schüler verliehen werden. Die Lieferung der Bücher hat innerhalb 2 Wochen nach Eingang der Bestellung zu erfolgen (auch bei Nachbestellungen und ggf. Einzelexemplaren). Dies gilt nicht, sofern im Einzelfall andere Vereinbarungen getroffen wurden oder für Bücher, die auf Grund besonderer Umstände, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, noch nicht lieferbar sind. Der Auftragnehmer hat solche Bücher unverzüglich nachzuliefern. Los 1: 19 Grundschulen und Mittelschulen, 2 Förderzentren, Los 2: 3 Gymnasien, Los 3: 2 Realschulen, 1 Wirtschaftsschule, 3 Berufsschulen.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Werden mehr gleichwertige Angebote abgegeben als zu vergebende Lose vorhanden sind, erfolgt ein Auslosungsverfahren bei der städtischen Zentralen Submissionsstelle. Beim Losverfahren wird nach Losreihenfolge gezogen; der Bieter, der nach Ziehung für den Zuschlag eines Loses vorgesehen ist, kommt nicht zurück in die Lostrommel.